12.05.2010, 13:01

Christian Löbering

Letter of Intent

Großprojekte perfekt planen

Der Letter of Intent gewinnt auch in Deutschland immer mehr an Bedeutung gewinnt. Wolfgang Nebel stellt ihn vor und sagt, worauf Sie achten müssen.
Im Vorfeld zum Abschluss wirtschaftlich bedeutsamer Verträge wollen die Beteiligten sehr häufig das Ergebnis ihrer bisherigen Verhandlungen als auch die weitere Vorgehensweise schriftlich fixieren. Insbesondere bei Unternehmenskäufen und -beteiligungen, bei großen Bauvorhaben, der Gründung von Joint Ventures und bei Großaufträgen geschieht dies regelmäßig durch entsprechende Erklärungen, die mit der Bezeichnung "Letter of Intent" überschrieben werden.
Sowohl die Bezeichnung als auch die inhaltliche Ausgestaltung eines Letter of Intent (kurz LOI genannt) sind in der Praxis sehr häufig unterschiedlich. Auch Begriffe wie "Proposal Letter" oder "Memorandum of Understanding" (MoU) finden oft gleichbedeutend Verwendung.
Der Letter of Intent stellt eine Absichtserklärung dar, die ein Partner eines eventuellen künftigen Vertrages gegenüber dem anderen (potenziellen) Partner abgibt. Inhalt des Letter of Intent ist vom Grundsatz her die Erklärung, demnächst mit einem bestimmten Partner einen bestimmten Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen abschließen zu wollen. Dabei handelt es sich um eine einseitige Erklärung, die gegenüber dem anderen Verhandlungspartner erfolgt (deshalb heißt es auch "Letter" und nicht etwa "Agreement").
In aller Regel geben beide bzw. mehrere potenzielle Vertragspartner wechselseitig entsprechende Erklärungen ab oder unterzeichnen gemeinsam eine entsprechende Vereinbarung. Auf diese Weise dokumentieren sie ihre Vertragsbereitschaft und die Tatsache der aktuell miteinander geführten Verhandlungen.
Gleichzeitig wollen die Beteiligten aber auch deutlich zum Ausdruck bringen, dass auf jeden Fall noch weitere Verhandlungen über den (künftigen) Vertragsinhalt erforderlich sind, bevor der angestrebte Vertrag selbst unterzeichnet werden kann.
In der Praxis enthält ein Letter of Intent meistens sowohl rechtlich unverbindliche als auch bindende Elemente.
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