Doch die Rechtslage gestaltet sich kompliziert. So verkauft Paragon das Produkt Last Minute Gebot auch weiterhin, obwohl dessen Einsatz gemäß den AGB von Ebay verboten ist. Paragon beruft sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Berlin von Februar 2003, wonach der Verkauf legal ist, und arbeitet sogar an Updates für das Utility. Für Sie als Anwender bedeutet das: Sie können ein Biet-Tool erwerben, dürfen es aber bei Ebay nicht einsetzen.
Anders als Biet-Tools, die auf Ihrem Rechner laufen, lassen sich Gebote, die über einen Sniper-Service im Internet abgegeben werden, sehr leicht nachweisen. Verzichten Sie daher unbedingt auf die Nutzung von Online-Services, die Gebote für Sie abgeben, da Sie sonst den Ausschluss bei Ebay riskieren. Anders sieht es bei Sniper-Software aus, die von Ihrem Rechner aus die Gebote abgibt. Den Einsatz eines solchen Tools zweifelsfrei nachzuweisen, ist nahezu unmöglich.
Der Ebay-eigene Bietagent arbeitet übrigens völlig anders. Er legt sofort nach Abgabe eines höheren Gebots nach und wartet nicht bis kurz vor Ende der Auktion. Damit erfüllt er also nicht den erwünschten Zweck, erst auf den letzten Drücker ein Gebot abzugeben. Eine Obergrenze lässt sich aber immer festlegen.
Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Vorherige Seite
Seite 7 von 18
Nächste Seite

