Es überrascht nicht, dass Lieferung und Leistung eines gewerblichen Händlers grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegen. Die Hürde steckt im Detail - nämlich in der Bestimmung des korrekten anzuwendenden Steuersatzes bzw. der Umsatzsteuerfreiheit. In jedem Einzelfall obliegen unter anderem folgende Aspekte der Prüfung: Werden materielle oder immaterielle Güter (Musikdownloads, E-Books) veräußert? Ist der Abnehmer eine Privatperson oder ein Unternehmer? Hat der Abnehmer im Inland, innerhalb der EU oder in einem so genannten Drittland (z.B. der Schweiz) seinen Sitz? Darüber hinaus spielt im Rahmen des Umsatzsteuerrechts bei gewerblichen Abnehmern die Erfassung und Validierung einer eventuell vorhandenen Umsatzsteueridentnummer des Kunden eine wichtige Rolle. Nur so kann die Rechnungsstellung umsatzsteuerfrei erfolgen.
Diese komplexen Zusammenhänge müssen einerseits im Online-Shop an sich korrekt berücksichtigt und (spätestens) beim Check-out-Prozess auch angezeigt werden; andererseits ist das Wiederfinden auf den zu erstellenden Rechnungen notwendig.
Die Praxis zeigt, dass die konsequente Umsetzung aller Anforderungen und die Anwendung in komplexen Szenarien (internationales B2B- und B2C-Geschäft, Verkauf von materiellen und immateriellen Gütern) regelmäßig erheblichen Anpassungsbedarf in Bezug auf die eingesetzte Shop-Plattform nach sich ziehen. Erschwerend kommt hinzu, dass das Umsatzsteuerrecht stetigen Änderungen unterworfen ist. So regelt beispielsweise das Jahressteuergesetz 2009 die Beurteilungsgrundlage des Umsatzsteuerausweises für immaterielle Waren im europäischen B2B-Geschäft ab dem 1. Oktober 2010 neu.
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