Wie schwierig es mitunter sein kann, eine unliebsame Informationen wieder aus dem Internet entfernen zu lassen, beweist ein vor längerer Zeit ergangenes Urteil des Landgerichts München I (Aktenzeichen: 9 O 1277/09; noch nicht rechtskräftig): Ein ehemaliger Mitarbeiter der Stasi hatte gegen ein im Internet veröffentlichtes Bild geklagt, auf dem er eindeutig als IM erkennbar war. Die Richter bewerteten das Foto als historisches Dokument. Und ein zeitgeschichtlich relevantes Dokument dürfe nicht zensiert werden. Historische Aufarbeitung geht vor Recht auf Anonymität. Gleiches gilt nach dem Urteil auch für die Namensnennung: Man darf das historische Foto also nicht nur zeigen, sondern auch sagen, wer und was darauf zu sehen ist. Daher: Seien Sie noch vorsichtiger, wenn Sie geschichtlich zu wichtig werden.
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