PCW: Wie wahrscheinlich ist es denn, dass ein Anwender für so etwas zur Rechenschaft gezogen wird?
JR: Anwender sollten sich darüber im Klaren sein, dass Sie eine Vielzahl von Spuren hinterlassen, wenn sie irgendwo surfen. Insbesondere die IP-Adresse ist ein perfektes Mittel, um den Internetnutzer personalisieren zu können. Ich bin immer wieder erstaunt, wie gut es der Staatsanwaltschaft gelingt, bei Computerbetrugsdelikten über die IP-Adresse den Täter festzustellen. Deswegen wäre es sicher leichtsinnig, zu denken, man könne Ihnen nichts nachweisen.
PCW: Was kann ein Anwender tun, der mit seinen eigenen Daten nicht mehr an Inhalte rankommt, für die er bezahlt hat? Darf der einfach irgendwelche Hintertürchen nutzen? Er hat ja schließlich ein Anrecht auf die bezahlte Leistung.
JR: In diesem Fall Hintertürchen oder fremde Passwörter zu benutzen, halte ich für äußerst problematisch. Der Anwender sollte sich lieber mit dem Betreiber in Verbindung setzen, sein altes Passwort sperren lassen und sich ein neues Passwort auf einem sicheren Wege zukommen lassen. Das mag einige Zeit dauern, kann aber möglicherweise Ärger ersparen.
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