Ihr gutes Recht

In Software-Lizenzverträgen steht viel - doch woran müssen Sie sich wirklich halten? Wir zeigen anhand von Microsoft-Lizenzen, was Sie beachten müssen und welche Klauseln für Sie nicht gelten. Von Andreas Perband
Wenn es nach Microsoft ginge, dürften Sie Word auf Ihrem PC nicht zweimal installieren, den PC nicht verleihen und Ihr Windows nicht nach Kuba verkaufen - all das steht in den Lizenzverträgen. Auch andere Software-Hersteller setzen gern juristisches Blendwerk ein: Häufig finden sich Klauseln, die Schadenersatzansprüche ausschließen, falls das Programm auf Ihrem PC Daten beschädigt. Was kaum bekannt ist: Viele solcher Klauseln gelten in Deutschland nicht.
Wir haben den Anwalt und Computerrechts-Experten Dr. Helmut Redeker gefragt, welche Punkte in Ordnung oder unwirksam sind. So lesen Sie etwa, ob Sie sich per Klick auf eine "Akzeptieren"- Schaltfläche wirklich zu etwas verpflichten, ob Sie den Programmcode verändern dürfen und ob es zulässig ist, Sie zum Registrieren einer Software zu zwingen. Außerdem erfahren Sie, ob Sie Ihr Geld zurückbekommen, wenn die Software fehlerhaft ist.
Wichtig: Es gibt nur wenige Urteile zum Thema Software-Lizenzen. Viele Details sind unter Juristen noch heftig umstritten, die Rechtslage kann sich jederzeit ändern. Die Antworten auf unsere Fragen spiegeln die Einschätzung unseres Experten wider - natürlich unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Eine Garantie, dass bei einem Streitfall Ihr Richter genauso entscheidet, gibt es allerdings nicht.
In unseren Redaktions-Sprechstunden beantworten wir gern Fragen zu aktuellen PC-WELT-Artikeln. Eine juristische Beratung - gleich welcher Art - dürfen wir allerdings nicht anbieten. Falls Sie in unserem Beitrag eine Stellungnahme von Microsoft vermissen: Seit der Titelgeschichte in der März-Ausgabe 1998 übers undokumentierte Windows verweigert Microsoft jede Stellungnahme zu PC-WELT-Anfragen.
In Software-Lizenzverträgen - darunter denen von Microsoft - finden sich Klauseln, die nach deutschem Recht ungültig sind. Die PC-WELT hat den Computerrechts-Experten Dr. Helmut Redeker gefragt, welche Sie getrost vergessen dürfen - und welche nicht.
Dr. Helmut Redeker ist Anwalt in Bonn und Autor des Buchs "Der EDV-Prozess. Zivilrechtliche Probleme von Software und Internet", 2. Auflage 2000, Verlag C.H. Beck, München.
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