In meist englischen E-Mails wird behauptet, in der angehängten Datei oder auf der Seite XYZ sei ein wichtiges Update von Microsoft zu finden. Die Betreffzeilen solcher Mails lauten etwa: "Critical Update for Microsoft Outlook" oder "Install Critical Update for Microsoft Outlook". Als Absender erscheint "Microsoft Customer Support" mit einer gefälschten Microsoft-Adresse.
Das bietet Schutz: Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, diese angeblichen Updates zu installieren. Es handelt sich dabei stets um Schädlinge. Microsoft verschickt keine Updates per Mail. Die echten Aktualisierungen finden Sie immer über Start/Windows Update, Start/Microsoft Update oder das automatische Update.
Manche Google-Werbeanzeigen ködern den Nutzer mit lustigen Onlinetests oder angeblichen Gratisangeboten. Beliebte Themen solcher Webseiten sind Software-Downloads, Lebensprognosen und Warenproben. Am Ende landet der Benutzer stets bei einem Formular, über das er sich registrieren soll, bevor er den Dienst in Anspruch nehmen kann. Dass man sich damit ein teures Abo einhandelt, wird oft übersehen. Denn der Preis steht nur im Kleingedruckten.
Die überlisteten Nutzer werden fortan mit Rechnungen und bedrohlich klingenden Mahnungen bombardiert. Leider lassen sich immer noch zu viele Konsumenten einschüchtern. Sie bezahlen die Rechnungen der Abzocker aus Angst vor noch höheren Kosten. Und das ist ein großer Fehler, denn solange diese Masche bei einem Teil der Anwender zieht, werden die Betrüger nicht aufhören. In zahlreichen Konsumentenforen melden sich übrigens auch Personen, die ihre Daten angeblich nie auf einer solchen Seite eingegeben haben. Sie werden trotzdem mit Mahnungen belästigt.
Das bietet Schutz: Bevor Sie auf Webseiten Ihre Postadresse, Mailadresse oder Handy-Nummer eingeben, suchen Sie nach allfälligen Preisangaben. Wenn Sie bereits in die Falle getappt sind, schicken Sie dem Betreiber einen eingeschriebenen Brief, in dem Sie ihm erklären: "Ich bin durch Ihre Website getäuscht worden. Deshalb fechte ich den über Ihre Website abgeschlossenen Vertrag wegen Irrtums bzw. wegen Willensmangels an. Der fragliche Vertrag ist somit nichtig." Das ist alles. Reagieren Sie nicht auf weitere Mahnschreiben. Falls es der Abzocker ausnahmsweise mit einer amtlichen Eintreibung versuchen sollte, lehnen Sie die Forderung wieder schriftlich ab.
Von Der Artikel stammt von unserer Schwesterpublikation PCtipp.
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