27.05.2008, 12:41

Hans-Christian Dirscherl

Fast unmöglich

Freenet

Kirsten Joost, verantwortlich für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei Freenet: "Im Allgemeinen besteht freenet auf der Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit. Einen Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung gibt es nur im Sterbefall mit Sterbeurkunde. Andernfalls prüfen wir gerne im Einzelfall eine außerordentliche Kündigung, weshalb dies auch in den AGBs so allgemein gehalten ist."
Joost erklärt die Umzugs- und Kündigungsmodalitäten sehr detailliert:
"…Umzüge. Hierbei muss man weiterhin zwischen den Produkten "freenet Tefonanschlusses inklusive DSL-Anschluss" und "freenetDSL Flat-Pakete" unterscheiden.
Freenet-Tefonanschluss inklusive DSL-Anschluss
Im Falle eines Umzuges muss das freenetKomplett Umzugsformular vollständig ausgefüllt werden und unterschrieben an die darauf angegebene Anschrift bzw. Faxnummer zurückgeschickt werden. Zusätzlich benötigt wird als Nachweis für den Umzug die Kopie eines der folgenden Dokumente: * Ummelde- bzw. Ab- und Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
* Personalausweis mit der neuen Anschrift (Vor- und Rückseite).
Da freenetKomplett bei einem Umzug nicht an die neue Anschrift mitgenommen werden kann, wird der aktueller Vertrag zum nächsten Abrechnungszeitraum gekündigt, sobald Freenet die Umzugsunterlagen (Formular und Nachweis für den Umzug) vollständig vorliegen. Anschließend wird sich ein Mitarbeiter des freenet Service-Teams schnellstmöglich telefonisch mit dem Kunden in Verbindung setzen, um den Auftrag zur Schaltung eines freenetKomplett DSL-Telefonanschlusses an der neuen Anschrift aufzunehmen, sofern dieser dort verfügbar ist. Aktuell besteht noch nicht die Möglichkeit, die Freenet-Rufnummern bei einem Umzug mitzunehmen.
Umzug mit Freenet-DSL-Anschluss
Im Falle eines Umzuges muss das FreenetDSL-Umzugsformular vollständig ausgefüllt werden und unterschrieben an die darauf angegebene Anschrift bzw. Faxnummer zurückgeschickt werden.
Zusätzlich benötigt wird als Nachweis für den Umzug die Kopie eines der folgenden Dokumente:
* Ummelde- bzw. Ab- und Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
* Auftragsbestätigung über den Wegfall des Telefonanschlusses (vom Telefonanbieter)
* Personalausweis mit der neuen Anschrift (Vor- und Rückseite)
Zu beachten ist hier, dass der FreenetDSL-Vertrag bei einem Umzug nicht einfach vorzeitig gekündigt wird, sofern FreenetDSL an dem neuen Wohnort verfügbar ist. Hier wird eine Abschlussrechnung erstellt, die den Kunden verpflichtet, 50% der noch ausstehenden Gebühren zu begleichen. Dies ist schriftlich hinterlegt in unseren AGBs unter Punkt 8.5 (Kündigt der Nutzer ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und liegt ein die außerordentliche Kündigung rechtfertigender Grund nicht vor, so erfolgt die Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Der Nutzer ist zur Zahlung der für die bis zum fristgemäßen Vertragsende fälligen Entgelte verpflichtet).
Ist an dem neuen Wohnsitz des Kunden kein FreenetDSL verfügbar, wird der aktueller Vertrag zum nächsten Abrechnungszeitraum gekündigt, sobald uns die Umzugsunterlagen (Formular und Nachweis für den Umzug) vollständig vorliegen. Sofern FreenetDSL an der neuen Adresse verfügbar ist, kann der FreenetDSL-Anschluss erneut beauftragt werden, sobald der Telefonanschluss dort freigeschaltet ist. Auf Wunsch wird sich ein Mitarbeiter unseres Service Teams telefonisch mit dem Kunden in Verbindung setzen um evtl. offene Fragen zu klären. Dies muss entsprechend auf dem Umzugsformular zusammen mit der Kundennummer vermerkt werden. Sobald die Leitungskündigung vom technischen Dienstleister abschließend bearbeitet wurde, erfolgt die Abschaltung der FreenetDSL Leitung an der alten Adresse. Anschließend erhält der Kunde eine Abschlussrechnung zu den bisher angefallenen Gesprächskosten über die DSL-Telefonie im aktuellen Abrechnungszeitraum.
Wichtig zu beachten ist, dass eine Kopie des Mietvertrages nicht als Nachweis für einen Umzug akzeptiert werden kann. Wenn der Kunde nach dem Umzug eine neue Rufnummer nutzt, kann FreenetDSL erneut beauftragt werden, sobald der Telefonanschluss an der neuen Adresse freigeschaltet ist. Falls die Rufnummer in die neue Wohnung mitgenommen wird, ist die Neubestellung eines DSL Anschlusses allerdings erst möglich, wenn die Leitungskündigung an der alten Adresse abgeschlossen ist, da Aufträge im DSL-Bestellsystem rufnummernbezogen bearbeitet werden.
Joost fährt fort: "Abgesehen vom Umzugsfall ist ebenfalls eine Vertragsübernahme von einem neuen Vertragspartner möglich. Sobald uns eine solche schriftliche Übernahme, unterschrieben vom neuen sowie alten Vertragspartner, zukommt, wird der Vertrag zu den alten Konditionen vom neuen Vertragspartner weitergeführt. Dies empfiehlt sich zum Beispiel bei Wohngemeinschaften."
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