Hardware-Tuning
Firmware-Update und Garantie-Anspruch: Das sagt der Anwalt
Süme: Nein. Sollte ein Gerät nach einem Update mit regulärer Firmware Mängel aufweisen, greifen die gesetzlichen beziehungsweise vertraglich eingeräumten Gewährleistungs- und Garantierechte. Sollten in der Garantieerklärung Mängel durch ein Update ausgeschlossen sein, wäre dies unwirksam. Eine solche Einschränkung würde die Garantiezusage unzulässig aushöhlen. Dasselbe gilt für eine Einschränkung der Gewährleistungsrechte.
Süme: Das hängt von den Vertragsbedingungen des Geräteherstellers ab. Wenn eine Garantie für das Gerät gegeben wurde, dann fällt diese wegen der Nutzung gängiger Open-Source-Firmware aber in der Regel nicht weg. Treten Fehler innerhalb der Garantiezeit auf, so wird vermutet, dass es sich um einen Garantiefall handelt. Das Gegenteil müsste der Hersteller oder Verkäufer beweisen.
Süme: Das ist zulässig. Stellt sich der Verkäufer im Garantiefall auf den Standpunkt, der Käufer habe unzulässig geschützte Programmteile verändert und dadurch einen Mangel schuldhaft herbeigeführt, so muss auch hier der Hersteller oder Verkäufer dies beweisen. Der Käufer ist daher rechtlich in einer relativ bequemen Position.
Süme: Ja, das ist grundsätzlich zulässig. Es besteht keine Verpflichtung eines
Herstellers dazu, eine Garantie einzuräumen oder Supportleistungen anzubieten.


