30.11.2007, 15:55

Thomas Rau, Ines Walke-Chomjakov

Hardware-Tuning

Firmware-Update und Garantie-Anspruch: Das sagt der Anwalt

Bei vielen Geräten basiert die Firmware auf Linux und lässt sich mit Open-Source-Varianten updaten. Rechtsanwalt Oliver J. Süme von der Kanzlei Richter & Süme in Hamburg erläutert, wie sich das auf den Garantieanspruch auswirkt.
PC-WELT: Berührt ein Update mit regulärer Firmware den Garantieanspruch auf ein Gerät?
Süme: Nein. Sollte ein Gerät nach einem Update mit regulärer Firmware Mängel aufweisen, greifen die gesetzlichen beziehungsweise vertraglich eingeräumten Gewährleistungs- und Garantierechte. Sollten in der Garantieerklärung Mängel durch ein Update ausgeschlossen sein, wäre dies unwirksam. Eine solche Einschränkung würde die Garantiezusage unzulässig aushöhlen. Dasselbe gilt für eine Einschränkung der Gewährleistungsrechte.
PC-WELT: Was passiert mit dem Garantieanspruch, wenn Open-Source-Firmware aufs Gerät gespielt wird?
Süme: Das hängt von den Vertragsbedingungen des Geräteherstellers ab. Wenn eine Garantie für das Gerät gegeben wurde, dann fällt diese wegen der Nutzung gängiger Open-Source-Firmware aber in der Regel nicht weg. Treten Fehler innerhalb der Garantiezeit auf, so wird vermutet, dass es sich um einen Garantiefall handelt. Das Gegenteil müsste der Hersteller oder Verkäufer beweisen.
PC-WELT: Nahezu jede Open-Source-Firmware enthält Programmanteile, die geschützt sind. Ist es zulässig, dass ein Anwender die freien Bereiche einer Firmware selbst modifiziert und die geänderte Firmware auf seinem Gerät verwendet?
Süme: Das ist zulässig. Stellt sich der Verkäufer im Garantiefall auf den Standpunkt, der Käufer habe unzulässig geschützte Programmteile verändert und dadurch einen Mangel schuldhaft herbeigeführt, so muss auch hier der Hersteller oder Verkäufer dies beweisen. Der Käufer ist daher rechtlich in einer relativ bequemen Position.
PC-WELT: Einige Hersteller bieten zu ihren Geräten Beta-Firmware an, für die sie allerdings jegliche Support- oder Garantieansprüche verweigern. Ist das zulässig?
Süme: Ja, das ist grundsätzlich zulässig. Es besteht keine Verpflichtung eines
Herstellers dazu, eine Garantie einzuräumen oder Supportleistungen anzubieten.
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