Die Problematik der sogenannten Embargolisten besteht zwar nicht ausschließlich für den Handel über das Internet, ist aber dennoch wenig bekannt. Insbesondere als Reaktion auf die Terroranschläge der vergangenen Jahre wurden durch die Europäische Gemeinschaft Verordnungen erlassen, die der Bekämpfung des Terrorismus dienen. Diese Verordnungen beschränken nicht nur der Handel mit bestimmten Staaten und Gütern, sondern auch mit Organisationen und Personen, die entsprechenden Gruppierungen zugeordnet werden bzw. dem Terrorverdacht unterliegen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle hält unter der Webadresse http://www.ausfuhrkontrolle.info vertiefende Informationen, ein umfassendes Merkblatt sowie Verweise auf die jeweils aktuellen Auflistungen entsprechender Organisationen und Personen vor. Verstöße gegen die entsprechenden Bestimmungen sind in nicht unerheblichem Maße strafbewehrt.
Die Betreiber von Online-Shops - wie auch alle Unternehmer in der "Offline-Welt" - müssen demzufolge die Einhaltung der jeweiligen Handelsverbote sicherstellen.
In der Praxis bewährt sich dazu, wie auch zum sicheren Nachweis eines funktionsfähigen Prozesses, der regelmäßige Abgleich der aktuellen Embargolisten mit den in Shop-Systemen üblicherweise integrierten Blacklists. Mögliche ‚kritische‘ Vertragspartner werden folglich einer manuellen Prüfung zugeführt und über die Einzelfälle anschließend entschieden.
Der Einstieg in den internationalen Handel mit dem eigenen Webshop kann erhebliche neue Kundenpotenziale erschließen und Wachstumstreiber sein. Er sollte jedoch - wie auch jedes andere Projekt - gründlich vorbereitet und sauber umgesetzt werden. Auch wenn nicht jede der geschilderten Herausforderungen für jeden Händler in vollem Umfang relevant ist, so zeigt sich doch, dass internationaler E-Commerce weitaus mehr bedeutet, als die Übersetzung der vorhandenen Shop-Plattform in weitere Sprachen.
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