Entwarnung vom Bundesamt
Auch für das Bundesamt für Strahlenschutz sind WLAN und Bluetooth kein Thema. Auf seiner Website etwa findet sich der Artikel "Moderne Kommunikationsmittel". Hier weist die Behörde im Abschnitt "Bluetooth und Wireless Local Area Networks (WLAN)" darauf hin, dass "aufgrund der geringen Sendeleistungen" von Bluetooth und WLAN die 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung "für diese Funksendeanlagen keine Anwendung" findet.
Den wenigen Untersuchungen zufolge halten die WLAN und Bluetooth-Anlagen die international empfohlenen Referenzwerte ein. Um genauere Aussagen über die Belastung durch Mobilfunk und die potenziellen Gesundheitsgefahren machen zu können, plant das Bundesumweltministerium ein Forschungsprojekt.
Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Vorherige Seite
Seite 7 von 12
Nächste Seite