Einwurfeinschreiben vs. Postzustellungsurkunde
Der Rat des Rechtsexperten zur rechtssicheren Zustellung
Wir baten einen Rechtsexperten um eine Bewertung des Falles. Otto Freiherr Grote, Rechtsanwalt bei der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE erklärte uns hierzu: „In unserer anwaltlichen Praxis haben wir es erstaunlich häufig mit angeblich durch Einwurfeinschreiben zugestellten Schreiben zu tun, die aber offenbar nie bei den Adressaten ankamen. Von der Zustellung d. h. dem bewiesenen Zugang kann die Wirksamkeit des Vertrages letztlich abhängen. Wie die Gerichte mit dieser Problematik umgehen, ist sehr unterschiedlich.“ Das weckt schon einmal kein besonderes Vertrauen in das Einwurfeinschreiben als rechtlich zuverlässiges Instrument.
Otto Freiherr Grote fährt fort: „Vor allem, wenn der Adressat Umstände belegen kann, die die Beweiskraft des Zustellungsvermerks erschüttern können, hat der Versender schlechte Karten. Hierzu kann es unter Umständen schon ausreichen, darzulegen, dass jemand anderes die Post im betreffenden Zeitraum (etwa wegen Urlaubsabwesenheit des Adressaten) entgegengenommen und nicht an den Adressaten übergeben hat.“
Übergabe-Einschreiben ist ebenfalls nicht sicher
Wenn das Einwurfeinschreiben also kein absolut zuverlässiges Mittel ist, was soll man dann verwenden? Denn das Übergabe-Einschreiben als Alternative birgt ebenfalls Risiken: „Wenn etwa der Adressat nicht anzutreffen ist, wird der mittel einer Benachrichtigungskarte zur Abholung aufgefordert. Unterbleibt die Abholung, ist die Zustellung fehlgeschlagen.“
Tipp 1: Bote soll Kündigung zustellen
Der Rechtsexperte empfiehlt daher anstelle eines Einschreibens einen Boten zu verwenden: „… sicherer dürfte die Beauftragung eines Boten sein, der die Sendung ausschließlich persönlich zustellen und quittieren lassen soll und hierüber einen Vermerk anzufertigen hat.“ Der Bote muss natürlich über jeden Zweifel erhaben sein.
Tipp 2: Gerichtsvollzieher soll Kündigung zustellen (Postzustellungsurkunde)
Wer absolut sicher gehen will, dass ein wichtiges Schreiben fristgerecht und über jeden Zweifel erhaben zugestellt wird, beauftragt den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung einer so genannten Postzustellungsurkunde. Diese Möglichkeit dürfte nur wenigen Personen bekannt sein. „Die Beauftragung eines Gerichtvollziehers mit der Zustellung ist in der Tat die sicherste aber auch aufwändigste Methode“ betont Otto Freiherr Grote. Die Kosten hierfür sind durchaus überschaubar und dürften in der Regel um die zehn Euro betragen, wenn der Gerichtsvollzieher einen Zustelldienst beauftragt.
Fazit: Im Zweifelsfall besser Gerichtsvollzieher als Einschreiben
Für die Masse der Fälle dürfte das (Einwurd)-Einschreiben als Zustellmethode ausreichend sicher sein. Und zwar in allen diesen Fällen, in denen der Absender nicht davon ausgehen muss, dass der Empfänger die Entgegennahme verweigern wird. Ganz anders sieht es jedoch aus, wenn der Empfänger kein Interesse daran hat, das Einschreiben entgegen zu nehmen. Dann verbietet sich nicht nur das Übergabe-Eeinschreiben, bei dem der Empfänger den Erhalt mit seiner Unterschrift bestätigen muss, sondern auch das beliebte Einwurfeinschreiben, falls es bei letzterem Problem mit der Zustellung gibt (wie in unserem Beispiel). Die sicherste Zustellungsform mit Beweiskraft ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher (Paragraph 132 BGB). Den für Ihren Fall zuständigen Gerichtsvollzieher erfahren Sie bei Ihrem Amtsgericht.
Das Problem mit der mangelnden Rechtssicherheit des Einwurfeinschreibens spielt auch eine Rolle in Zusammenhang mit dem viel beworbenen E-Postbrief der Deutschen Post. Dieses neue Mailverfahren bewirbt die Post ausdrücklich damit, dass man den E-Postbrief auch als Einschreiben verschicken kann und damit eine „Zuverlässige Übermittlung auch als Einschreiben“ bekommt. Die Post fährt in ihrer Werbung für den E-Postbrief fort: „Manchmal braucht man eine Empfangsbescheinigung, die beweiskräftig ist. Geben Sie den E-Potsbrief als Einschreiben auf und Sie erhalten eine Bestätigung über den Versand, die Zustellung beziehungsweise den Empfang Ihres E-Postbrief.“
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24.07.12
Vielen Dank für diesen hervorragenden Artikel. Ich hatte vor einiger Zeit mal im Web nach Einwurfeinschreiben gesucht und war nicht wirklich glücklich damit. Dieser Artikel ist auch wegen des anschaulichen Beispiels perfekt.
Nicht perfekt dagegen ist, mal wieder, unsere Rechtsprechung: Warum hat das der Absender zu verantworten, wenn der Adressat wegen irgendwelcher Befindlichkeiten seinen Briefkasten vernachlässigt. Und warum ist es möglich, die Annahme eines BRIEFES zu verweigern.
Danke nochmals für die Abhandlung!
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24.07.12
Ein lobendswert informativer Artikel. Aber: Nach "herrschender Volksmeinung" gilt ein Einscheiben zwar als rechtssicher zugestellt, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Brief in den Erfassungsbereich des Adressaten (z. B. Briefkasten) gelangt ist. Es kann auch eine einfache Mittteilung sein, nicht erst ein Einschreiben. Allgemein wird auch ein nachgewiesen zugestelltes Einscheiben von den Gerichten so anerkannt, insbesondere, wenn der Absender z. B.eine Behörde oder Anwaltskanzlei ist. Doch man täusche sich nicht. Grundsätzlich kommt es auf die nachgewiesenermaßen in den Erfassungsbereich des Adressaten überstellte Infomation an. Kann der Adressat glaubhaft machen, in dem Einschreibebrief habe sich nur z. B. ein leerer Zettel befunden, so war die Mühe umsonst. Es ist also im Zweifelsfall bei der Abgabe eines Einschreibens am Postschalter wichtig, das eine rechtlich nicht mit involvierte Person (also bei Mietern nicht etwa der Mitmieter) bescheinigt, in genau diesem Einschreiben habe sich auch die zu übermittelnde Mitteilung befunden. Hinsichtlich des Nachweises, dass eine Mitteilung in den Erfassungsbereich des Adressaten gelangt ist, sollte eine ebensolche Person bezeugen, dass sie bei dem Vorgang der Zustellung ebengenau dieser Mitteilung zugegen war.
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24.07.12
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/korrektes-kuendigen-bei-service-vertraegen-a-845265.html
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24.07.12
Bei einem "böswilligen" Adressaten würde diese Maßnahme dann wohl immer zum Nachteil des Absenders ausgehen!
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24.07.12
Das würde ja auch heißen, dass man so seinen Verpflichtungen dem Staat gegenüber entziehen kann. Einfach Briefkasten abschrauben und man bräuchte keine Rechnung mehr bezahlen... - in so fern finde ich den Artikel mehr als merkwürdig. Auch der konstruierte Fall, dass ein anderer Aufenthaltsort einen davon befreien würde, in seinen Briefkasten an der vertraglich fixierten Postanschrift zu schauen, scheint mir doch weit an der Realität der Rechtsprechung vorbei.
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24.07.12
Ein Päckchen an mich lag auch mal eben 14 Tage in der Packstation, dann ging es wieder zurück an den Absender.
Die Post hatte schlicht "vergessen", mich zu benachrichtigen und ohne Benachrichtigung konnte ich angeblich auch nicht ermitteln lassen, wo das Päckchen denn nun bleibe. Dem Absender hat man auch nur gesagt, dass die Sendung noch "unterwegs" ist.
Ist ja schön und gut, dass die Technik die Postboten unterstützt - aber wenn die zu blöd sind, sie zu benutzen, weil es nur arme Aushilfsjobber "im Auftrag" sind, dann kann das nix werden.
Da ist mir der vielgescholtene Hermes-Bote noch 10x lieber, auch wenn ich dort die Sendunden nicht rund um die Uhr abholen kann.
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24.07.12
Das ist ja kein Problem einer bestimmten Firma oder Branche. In manchen Bereichen kannst du froh sein, wenn einer von zehn Mitarbeitern was taugt.
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24.07.12
Es ist doch merkwürdig:
Ich habe in den letzten etlichen Jahre sehr viel Post von Anbietern/Firmen (Versicherungen, Mobilfunk, DSL-Internet+Telefon, Kabel-TV-Anbieter) bekommen. Kein Schwanz hat diese per Einschreiben geschickt. Warum muss ausgerechnet ich nun als Kunde vertraglich relevante Post an diese Firmen per Einschreiben schicken? Wohl doch nur, weil diese Halsabschneider in krimineller Weise einen realen Posteingang mit Inhalt zu ihrem geschäftlichen Nachteil einfach leugnen dürfen. Nach der Devise: einen Kunden, welcher kündigt, hinhalten und an der Nase rumführen. Hier sollte der Gesetzgeber schnellstens ausmisten.
Gruß Eljot
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24.07.12
Ich habe bisher alles nur auf die einfache Weise gekündigt, natürlich mit ordentlich viel Zeit, so dass man im Zweifelsfall doch noch ein Einschreiben schicken kann, wenn sich keine Reaktion zeigt.
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03.09.12
Viele Dinge kann man mit 3 Klicks bestellen und muss aufwändig schriftlich kündigen. Und dann ist der Brief nicht "angekommen", also
läuft das nicht gewollte Abo weiter. Habe ich gerade durch.
Andererseits reicht es für Abmahn-Kanzleien, den Ausgang zu belegen.
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03.09.12
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04.09.12
Ein Brief ist dann zugestellt, wenn er im Einflußbereich des Empfängers einlangt. Dazu ist nicht notwendig der Briefkasten. Man kann ihn auch zu einem offenen Fenster werfen - wenn er dann nicht hinter einem Schrank udgl. landet, unter der Haustür durchschieben oder an diese kleben. Tatsächlich ist aber viel wichtiger, daß der Inhalt bewiesen werden kann. Dazu bedient man sich dann entweder eines Boten oder des Gerichtvollziehers (ca. 20 Kosten).
Aber wo leben wir denn? Man schickt den Brief und ruft einen Tag später an, ob er denn angekommen wäre. Können die Leute denn nicht mehr miteinander reden??
Till
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04.09.12
Ähm, was nützt Dir das Anrufen, wenn der Empfänger behauptet, da wäre nix gekommen? DARUM gehts doch hier.
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04.09.12
Um den Faden weiter zu spinnen: Noch böswilliger wäre es, wenn der Empfänger am Telefon behauptet, der Brief wäre angekommen. Daraufhin wiegt sich der Absender in Sicherheit und harrt der Dinge, die da kommen sollen. Auf schriftliche Nachfrage wird dann später geantwortet, dass hier keine Brief eingegangen sei. Und leider sei jetzt die Frist verstrichen ....
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04.09.12
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10.09.12
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10.09.12
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10.09.12
hat Till Wollheim oben bereits genannt: Zustellung über den Gerichtsvollzieher.
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28.01.13
Dazu: Mir wurde so ein Brief mit meiner vergessenen und nachgesandten, über 1000 Euro teuren, Brille vor die Haustür gelegt, nicht in den Briefkasten (war wohl zu dick). Es ist ein Mehrfamilienhaus mit 11 Parteien!! Zum Glück "fand" ich den Brief als erster vor der Tür.
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28.01.13
...mit einem nicht involvierten Zeugen hinfahren und den Brief persönlich abgeben...was soll dann noch schiefgehen.:)
Nein, uns Kunden/Mieter oder was auch immer, versucht man mehr oder weniger erfolgreich am Telefon rechtsverbindliche Verträge aufzuschwatzen.
Diese bedürfen ja größtenteil noch nicht einmal der schriftform.
Nur kündigen geht so nicht, nein dafür muss eine Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Man fasst es einfach nicht mehr.
OK. Telefonverträge kann man nicht unbedingt mit einem Mietvertrag vergleichen, aber grundsätzlich ist es doch so...oder?
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28.01.13
Wirklich unfassbar, dass der Absender sowas Dummes getan hat.
Für die Zukunft wäre ein Briefkasten, in den alle Briefformate (incl. Maxi-Brief) reinpassen, nicht verkehrt.
Denn genau das passiert nunmal mit Briefen: sie werden irgendwie zugestellt, ist ja nix teures drin. Normalerweise.
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