Einwurfeinschreiben versprechen Rechtssicherheit. Doch in der Praxis kann es Probleme geben.
Wer eine wichtige Mitteilung rechtssicher zustellen lassen will, verwendet oft ein Einwurfeinschreiben. Doch Vorsicht: Ein Einwurfeinschreiben garantiert keineswegs, dass ein Dokument rechtssicher und termingerecht zugestellt wird. Wir zeigen die Probleme anhand eines Präzedenzfalles und baten einen Rechtsexperten um eine Bewertung.
Die Miet-Wohnung soll endlich gekündigt werden, das neue Eigenheim ist schon gekauft. Die Vermieterin hält sich aber nur selten an ihrem Erstwohnsitz auf, wo sich auch die Wohnung der kündigenden Mieter befindet. Die meiste Zeit befindet sie sich stattdessen am Wohnort ihres Ehemannes, der ein eigenes Haus mehrere Hundert Kilometer von der Mietwohnung entfernt besitzt. Als Adresse ist im Mietvertrag aber der Erstwohnsitz der Vermieterin genannt. Damit ein Mietvertrag fristgerecht gekündigt ist, muss die Kündigung den Vermieter bis zum 3. Werktag eines Monats erreichen.
Kündigung wird per Einwurfeinschreiben zugestellt
Um sicher zu gehen, dass die Kündigung fristgerecht zugestellt wird, schicken die Mieter am 29.5.2012 die Kündigung in zwei getrennten Einwurfeinschreiben auf den Weg: Eines an den Erstwohnsitz der Vermieterin, weil es sich dabei ja um die im Mietvertrag genannte Adresse handelt. Das zweite Einwurfeinschreiben geht an den Zweitwohnsitz, an dem sich die Vermieterin in der Regel aufhält.
Der Absender bekommt bei der Aufgabe des Einwurfeinschreibens in der Postfiliale einen Einlieferungsschein mit der Sendungsnummer. Jedes Einwurfeinschreiben hat eine solche Sendungsnummer, mit der sich der Status des Einschreibens verfolgen lässt. Der Briefzusteller wirft das Einwurfeinschreiben beim Empfänger in den Briefkasten ein, eine persönliche Unterschrift durch den Empfänger ist beim Einwurfeinschreiben im Unterschied zum Übergabe-Einschreiben nicht erforderlich. Datum und Uhrzeit vermerkt der Briefzusteller bei der Zustellung des Einwurfeinschreibens auf einem separaten Auslieferungsschein, der ebenfalls diese Sendungsnummer besitzt. Der Absender kann anhand der Sendungsnummer (die auch als Identcode bezeichnet wird)
jederzeit online den Status seines Einwurfschreibens nachverfolgen.
Die Vorteile einer Kündigung per Einwurfeinschreiben scheinen auf der Hand zu liegen: Die Kündigung wird sicher zugestellt, worüber der Briefzusteller einen Vermerk anlegt. Zudem reicht es, wenn die Kündigung im Briefkasten der Vermieterin landet. Eine persönliche Übergabe des Briefes mit dem Kündigungsschreiben ist bei einem Einwurfeinschreiben nicht erforderlich – die Vermieterin könnte sich ja einfach weigern, die Kündigung entgegen zu nehmen.
Einwurfeinschreiben geht an Absender zurück
Am 30. Mai schaut der Mieter via
Online-Statusabfrage der Deutschen Post nach, ob seine beiden Kündigungsschreiben bereits zugestellt wurden. Für das Einwurfeinschreiben an den Erstwohnsitz passte alles, es war korrekt und fristgerecht zugestellt worden.
Doch bei dem zweiten Einschreiben, das an den Zweitwohnsitz der Vermieterin gerichtet war, wo sie sich überwiegend aufhielt, erlebte der Mieter eine böse Überraschung: „Die Sendung konnte nicht zugestellt werden und wird an den Absender zurückgesandt“ stand da zu lesen. Obwohl das Einschreiben zweifelsfrei an die richtige Adresse geschickt wurde, unter der die Vermieterin jede Woche ihre Post empfing. Und das in einem eher kleinen Ort, wo jeder jeden kennt und der Postbote mit allen Bewohnern persönlich bekannt ist.
Nun war die Kündigung ja vielleicht rechtskräftig zugestellt worden, weil sie ja am Erstwohnsitz rechtzeitig zugestellt wurde. Doch für den Fall eines Rechtsstreits wollte der Mieter auf Nummer sicher gehen. Schließlich erreichte das Einwurfeinschreiben an den Erstwohnsitz die Vermieterin keinesfalls vor dem 3. Juni, weil sie nur selten vor Ort war. Die Vermieterin konnte behaupten, dass dem Mieter bekannt gewesen sei, dass sie eine Kündigung, die an ihren Erstwohnsitz gerichtet war, nie fristgerecht erhalten würde und dass die Mieter deshalb die Kündigung an die andere Adresse, also an ihren Zweitwohnsitz, hätte schicken müssen. Der Mieter war also völlig verunsichert: Trotz zweier Einwurfeinschreiben und der damit verbundenen Kosten besaß er keineswegs Rechtssicherheit - und schlief schlecht.
Online-Status-Abfrage der Deutschen Post liefert verwirrende Ergebnisse
Der Mieter fragte etwas später erneut die Online-Status-Abfrage ab. Was er nun zu sehen bekam, verbesserte seine Stimmung keineswegs: „Die Sendung wurde zurückgesandt und dem Absender am 5.6. zugestellt“. Das Einwurfeinschreiben soll also an den Mieter zurückgekommen sein. Nur: Er hatte die Rücksendung nie erhalten.
Telefon-Hotline verwirrt noch mehr
Der Mieter rief nun die kostenpflichtige Telefonnummer der Deutschen Post an: 0180 5 290690 (14 Cent je angefangene 60 Sekunden aus den deutschen Festnetzen, maximal 42 Cent je angefangene 60 Sekunen aus den deutschen Mobilfunknetzen). Dort erhielt er eine verblüffende Auskunft: Das Einwurfeinschreiben sei tatsächlich zugestellt worden und zwar am 5. Juni, also einige Tage später. Aber nicht ihm, dem Absender, sondern der Empfängerin. Es habe einen erneuten Zustellversuch gegeben, das könne das System aber online nicht abbilden. Dieser zweite Zustellversuch sei erfolgreich gewesen.
Das stellt den Mieter nun aber keineswegs zufrieden. Denn die gesetzlich vorgegebene Frist für die Kündigung des Mietvertrages wurde damit überschritten, der Mieter müsste für einen weiteren Monat Miete zahlen, sofern das Einwurfeinschreiben an den Erstwohnsitz sich als nicht ausreichend herausstellen sollte.
Doch wie war es überhaupt möglich, dass ein Einwurfeinschreiben im ersten Anlauf nicht zugestellt werden konnte, obwohl die Adresse existierte? Und wieso klappte die Zustellung dann eine Woche später? Wieso liefert die Online-Status-Abfrage vollkommen falsche Informationen?
Das sagt die Deutsche Post
Wir fragten bei der Pressestelle der Deutschen Post nach. Diese recherchierte in dem Fall nach. Und kam zu einem verblüffenden Ergebnis: Das Einschreiben war demnach doch fristgerecht am 30. Mai zugestellt worden: „das Einschreiben wurde am 30.05.2012 korrekt zugestellt, nur der Vermerk im „System“ ist fehlerhaft. Wie dieser Fehler passiert ist, können wir nicht zweifelsfrei nachvollziehen“, erklärte die Pressestelle.
Und weiter: „Die Zustellerin kann sich an die korrekte Zustellung zweifelsfrei erinnern und hat eine Bestätigung der Empfängerin, dass diese diesen Brief erhalten hat. Damit ist die Auslieferung der Sendung bestätigt“. Sowohl die Informationen der Online-Status-Abfrage als auch die der Hotline waren also falsch!
Damit stellte sich die Frage nach dem rechtlichen Wert eines Einwurfeinschreibens: In unserem konkreten Fall konnte der Post-Kunde weder mit der Online-Status-Abfrage noch mit der kostenpflichtigen Hotline Gewissheit über das Schicksal seines Einwurfeinschreibens erlangen. Ihm wäre noch als letzte Möglichkeit ein Anruf bei der Beschwerdestelle geblieben: 0180 2 3333 (6 Cent je Verbindung aus den deutschen Festnetzen, maximal 42 Cent je angefangene 60 Sekunden aus den deutschen Mobilfunknetzen). Ob diese das richtige Ergebnis hätte ermitteln können, bleibt offen. In jedem Fall hatte der Mieter nach dem Absenden des Einwurfeinschreibens keine Rechtssicherheit. Damit verfehlte das Einwurfeinschreiben seinen wesentlichen Zweck.
Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Lesen Sie in diesem Beitrag
24.07.12
Vielen Dank für diesen hervorragenden Artikel. Ich hatte vor einiger Zeit mal im Web nach Einwurfeinschreiben gesucht und war nicht wirklich glücklich damit. Dieser Artikel ist auch wegen des anschaulichen Beispiels perfekt.
Nicht perfekt dagegen ist, mal wieder, unsere Rechtsprechung: Warum hat das der Absender zu verantworten, wenn der Adressat wegen irgendwelcher Befindlichkeiten seinen Briefkasten vernachlässigt. Und warum ist es möglich, die Annahme eines BRIEFES zu verweigern.
Danke nochmals für die Abhandlung!
Antwort schreiben
24.07.12
Ein lobendswert informativer Artikel. Aber: Nach "herrschender Volksmeinung" gilt ein Einscheiben zwar als rechtssicher zugestellt, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Brief in den Erfassungsbereich des Adressaten (z. B. Briefkasten) gelangt ist. Es kann auch eine einfache Mittteilung sein, nicht erst ein Einschreiben. Allgemein wird auch ein nachgewiesen zugestelltes Einscheiben von den Gerichten so anerkannt, insbesondere, wenn der Absender z. B.eine Behörde oder Anwaltskanzlei ist. Doch man täusche sich nicht. Grundsätzlich kommt es auf die nachgewiesenermaßen in den Erfassungsbereich des Adressaten überstellte Infomation an. Kann der Adressat glaubhaft machen, in dem Einschreibebrief habe sich nur z. B. ein leerer Zettel befunden, so war die Mühe umsonst. Es ist also im Zweifelsfall bei der Abgabe eines Einschreibens am Postschalter wichtig, das eine rechtlich nicht mit involvierte Person (also bei Mietern nicht etwa der Mitmieter) bescheinigt, in genau diesem Einschreiben habe sich auch die zu übermittelnde Mitteilung befunden. Hinsichtlich des Nachweises, dass eine Mitteilung in den Erfassungsbereich des Adressaten gelangt ist, sollte eine ebensolche Person bezeugen, dass sie bei dem Vorgang der Zustellung ebengenau dieser Mitteilung zugegen war.
Antwort schreiben
24.07.12
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/korrektes-kuendigen-bei-service-vertraegen-a-845265.html
Antwort schreiben
24.07.12
Bei einem "böswilligen" Adressaten würde diese Maßnahme dann wohl immer zum Nachteil des Absenders ausgehen!
Antwort schreiben
24.07.12
Das würde ja auch heißen, dass man so seinen Verpflichtungen dem Staat gegenüber entziehen kann. Einfach Briefkasten abschrauben und man bräuchte keine Rechnung mehr bezahlen... - in so fern finde ich den Artikel mehr als merkwürdig. Auch der konstruierte Fall, dass ein anderer Aufenthaltsort einen davon befreien würde, in seinen Briefkasten an der vertraglich fixierten Postanschrift zu schauen, scheint mir doch weit an der Realität der Rechtsprechung vorbei.
Antwort schreiben
24.07.12
Ein Päckchen an mich lag auch mal eben 14 Tage in der Packstation, dann ging es wieder zurück an den Absender.
Die Post hatte schlicht "vergessen", mich zu benachrichtigen und ohne Benachrichtigung konnte ich angeblich auch nicht ermitteln lassen, wo das Päckchen denn nun bleibe. Dem Absender hat man auch nur gesagt, dass die Sendung noch "unterwegs" ist.
Ist ja schön und gut, dass die Technik die Postboten unterstützt - aber wenn die zu blöd sind, sie zu benutzen, weil es nur arme Aushilfsjobber "im Auftrag" sind, dann kann das nix werden.
Da ist mir der vielgescholtene Hermes-Bote noch 10x lieber, auch wenn ich dort die Sendunden nicht rund um die Uhr abholen kann.
Antwort schreiben
24.07.12
Das ist ja kein Problem einer bestimmten Firma oder Branche. In manchen Bereichen kannst du froh sein, wenn einer von zehn Mitarbeitern was taugt.
Antwort schreiben
24.07.12
Es ist doch merkwürdig:
Ich habe in den letzten etlichen Jahre sehr viel Post von Anbietern/Firmen (Versicherungen, Mobilfunk, DSL-Internet+Telefon, Kabel-TV-Anbieter) bekommen. Kein Schwanz hat diese per Einschreiben geschickt. Warum muss ausgerechnet ich nun als Kunde vertraglich relevante Post an diese Firmen per Einschreiben schicken? Wohl doch nur, weil diese Halsabschneider in krimineller Weise einen realen Posteingang mit Inhalt zu ihrem geschäftlichen Nachteil einfach leugnen dürfen. Nach der Devise: einen Kunden, welcher kündigt, hinhalten und an der Nase rumführen. Hier sollte der Gesetzgeber schnellstens ausmisten.
Gruß Eljot
Antwort schreiben
24.07.12
Ich habe bisher alles nur auf die einfache Weise gekündigt, natürlich mit ordentlich viel Zeit, so dass man im Zweifelsfall doch noch ein Einschreiben schicken kann, wenn sich keine Reaktion zeigt.
Antwort schreiben
03.09.12
Viele Dinge kann man mit 3 Klicks bestellen und muss aufwändig schriftlich kündigen. Und dann ist der Brief nicht "angekommen", also
läuft das nicht gewollte Abo weiter. Habe ich gerade durch.
Andererseits reicht es für Abmahn-Kanzleien, den Ausgang zu belegen.
Antwort schreiben
03.09.12
Antwort schreiben
04.09.12
Ein Brief ist dann zugestellt, wenn er im Einflußbereich des Empfängers einlangt. Dazu ist nicht notwendig der Briefkasten. Man kann ihn auch zu einem offenen Fenster werfen - wenn er dann nicht hinter einem Schrank udgl. landet, unter der Haustür durchschieben oder an diese kleben. Tatsächlich ist aber viel wichtiger, daß der Inhalt bewiesen werden kann. Dazu bedient man sich dann entweder eines Boten oder des Gerichtvollziehers (ca. 20 Kosten).
Aber wo leben wir denn? Man schickt den Brief und ruft einen Tag später an, ob er denn angekommen wäre. Können die Leute denn nicht mehr miteinander reden??
Till
Antwort schreiben
04.09.12
Ähm, was nützt Dir das Anrufen, wenn der Empfänger behauptet, da wäre nix gekommen? DARUM gehts doch hier.
Antwort schreiben
04.09.12
Um den Faden weiter zu spinnen: Noch böswilliger wäre es, wenn der Empfänger am Telefon behauptet, der Brief wäre angekommen. Daraufhin wiegt sich der Absender in Sicherheit und harrt der Dinge, die da kommen sollen. Auf schriftliche Nachfrage wird dann später geantwortet, dass hier keine Brief eingegangen sei. Und leider sei jetzt die Frist verstrichen ....
Antwort schreiben
04.09.12
Antwort schreiben
10.09.12
Antwort schreiben
10.09.12
Antwort schreiben
10.09.12
hat Till Wollheim oben bereits genannt: Zustellung über den Gerichtsvollzieher.
Antwort schreiben
28.01.13
Dazu: Mir wurde so ein Brief mit meiner vergessenen und nachgesandten, über 1000 Euro teuren, Brille vor die Haustür gelegt, nicht in den Briefkasten (war wohl zu dick). Es ist ein Mehrfamilienhaus mit 11 Parteien!! Zum Glück "fand" ich den Brief als erster vor der Tür.
- Kein weiterer Kommentar -
Antwort schreiben
28.01.13
...mit einem nicht involvierten Zeugen hinfahren und den Brief persönlich abgeben...was soll dann noch schiefgehen.:)
Nein, uns Kunden/Mieter oder was auch immer, versucht man mehr oder weniger erfolgreich am Telefon rechtsverbindliche Verträge aufzuschwatzen.
Diese bedürfen ja größtenteil noch nicht einmal der schriftform.
Nur kündigen geht so nicht, nein dafür muss eine Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Man fasst es einfach nicht mehr.
OK. Telefonverträge kann man nicht unbedingt mit einem Mietvertrag vergleichen, aber grundsätzlich ist es doch so...oder?
Antwort schreiben
28.01.13
Wirklich unfassbar, dass der Absender sowas Dummes getan hat.
Für die Zukunft wäre ein Briefkasten, in den alle Briefformate (incl. Maxi-Brief) reinpassen, nicht verkehrt.
Denn genau das passiert nunmal mit Briefen: sie werden irgendwie zugestellt, ist ja nix teures drin. Normalerweise.
Antwort schreiben