29.04.2013, 09:11

Rechtsanwältin Pia Löffler und Alexander Roth

Teure Abmahnungen vermeiden

Diese rechtlichen Fallstricke lauern auf Facebook

Achtung: Rechtliche Fallstricke auf Facebook ©istockphoto/Kuzma

Welche rechtlichen Fallstricke lauern auf Facebook? Wer muss was auf Facebook beachten, damit keine teure Anwaltsrechnung ins Haus flattert? PC-Welt klärt auf.
Die meisten Firmen wissen es längst: Wird Facebook richtig genutzt, verspricht die Plattform erhebliches Image- und Kundenpotenzial. Zugleich sind mit ihrer Nutzung aber auch zahlreiche rechtliche Risiken verbunden, wie in den vergangenen Monaten deutlich wurde: Erst jüngst sorgten erste Abmahnungen von Facebook-Vorschaubildern für einen Aufschrei in der Netzgemeinde. Kurz zuvor hatte das fehlende Impressum vielen Firmen erheblichen Facebook-Ärger beschert. Wie lassen sich solche Probleme vermeiden? Welche rechtlichen Regeln gelten auf Facebook? Und was passiert, wenn man dagegen verstößt, wissentlich oder unwissentlich?
Damit Facebook nicht zur Kostenfalle wird, weil man von einer rechtliche Stolperfalle in die nächste tritt, klärt PC-Welt darüber auf, welche rechtlichen Regeln für Privatleute und Unternehmen auf Facebook wirklich gelten.

Impressum – nur für geschäftsmäßig genutzte Facebook-Seiten

Bereits vor einigen Wochen klärte PC Welt über die Impressums-Problematik bei Facebook auf. Hier sind noch einmal die wichtigsten Fakten zusammengefasst:
Inzwischen ist es unbestritten: Wer eine Facebook-Seite geschäftsmäßig betreibt, muss dieser Seite ein Impressum hinzufügen. Das hat erst ein jüngstes Urteil des Landgerichts Regensburg bestätigt. Vor allem zwei Dinge gibt es dabei zu beachten: Das Impressum erstellt man am besten mit einer Facebook-App, die es ermöglicht, einen Impressumsreiter auf die eigene Seite einzubinden. Und dieser Reiter muss dann auf den ersten Blick auf der Seite erkennbar sein.
In diesem Facebook- Impressum müssen die gleichen Angaben gemacht werden wie bei jeder anderen gewerbsmäßigen Website auch. Für mobile Facebook-Seiten und -Anwendungen, die das Einfügen eines Reiters nicht ermöglichen, lässt sich das Problem über den Bereich „Info“ lösen: Der Seitenbetreiber sollte hier einen sofort sichtbaren Link auf das Impressum der eigenen Website setzen.
Vorsicht: Wer sich in Sachen Facebook-Impressum unsauber oder ignorant verhält, dem droht eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz (TMG). Abmahnungen solcher Verstöße führten im Sommer 2011 zum ersten Urteil bezüglich der Impressumspflicht und zu einer Verurteilung zu Kosten- bzw. Schadensersatz.
Eigener Content – in der Regel kein Problem
Fotos hochladen , teilen und liken ist eine Hauptfunktion bei Facebook. Aber auch hier gelten ein paar Regeln, die man beachten sollte und zwar unabhängig davon, ob man Facebook privat oder beruflich nutzt.
Selbst erstellte Fotos und Texte sind für Postings bei Facebook kein Problem, weil man an solchen Fotos und Texten alle (Urheber-) Rechte hat, auch wenn man mit dem Posting die Rechte an den Bildern gemäß der Facebook-AGB auf Facebook zur Nutzung überträgt. Aber auch bei eigenen Bildern sollte man mit abgebildeten Gegenständen oder Personen immer Vorsicht walten lassen, denn auch auf selbst erstellten Fotos muss man den Designschutz oder Persönlichkeitsrechte anderer Personen (Recht am eigenen Bild etc.) achten.
Fremder Content: Vorsicht beim Teilen von anderen Posts
Größere Probleme bereitet die Nutzung von nicht selbst generiertem Content, vor allem von Fotos aus sogenannten Stock-Archiven (iStockphoto, Fotolia, Getty Images etc.) oder von anderen Usern.
Bei Fotos von anderen Usern, die diese selbst gemacht und hochgeladen haben, kann man wohl davon ausgehen, dass diese User damit einverstanden sind, dass man ihre Bilder teilt. Hier ist ein Teilen der Inhalte – wieder abgesehen von Persönlichkeits- und Designrechten – unproblematisch.
Anders sieht das aus, wenn andere User auf ihrer Seite Inhalte posten, die sie nicht selbst erstellt haben, z. B. Fotos aus Stockarchiven oder Comics. Denn selbst wenn der andere User eine Lizenz dafür hat, einen Inhalt selbst auf seiner Seite zu verwenden – was in den seltensten Fällen der Fall ist! – darf man diesen Inhalt noch lange nicht selbst posten beziehungsweise teilen.
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