Dialer: Klares Urteil
Sie erhalten Ihre Telefonrechnung und stellen fest, dass Internet-Einwahlen über einen Dialer zustande gekommen sind – entsprechend hoch sind die Kosten. Müssen Sie zahlen oder nicht?
Seit dem 15. August 2003 gilt: Für Dialer, die nicht in der Datenbank der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) registriert sind, müssen Sie überhaupt nicht zahlen. Jetzt ist es außerdem amtlich, dass Sie Dialer-Gebühren auch dann nicht bezahlen müssen, wenn sich ein Dialer unbemerkt auf Ihrer Festplatte eingenistet hat.


