Seien Sie vorsichtig bei mehreren Kreditverträgen gleichzeitig. Zu den Verbraucherkreditverträgen zählen auch ganz „normale“ Kreditverträge wie Festnetz-Telefon, Internet-, und Handy-Vertrag. Rechnen Sie bei der Kalkulation Ihrer monatlichen Belastung diese Beträge unbedingt mit ein.
Wenn Sie bei Ihrer Hausbank einen Dispokredit haben, werden die monatlichen Raten des Verbraucherkreditvertrages auch vom Girokonto abgebucht, wenn das Konto auf Null steht. Damit fallen Überziehungszinsen an, die oft noch höher sind als der Zinssatz beim Verbraucherkredit. Achten Sie also möglichst auf einen schnellen Ausgleich des Girokontos, damit die Überziehungszinsen nicht ins Unermessliche steigen.
Können Sie die monatlichen Raten dauerhaft nicht bezahlen, droht die Kündigung des Vertrags. Eine Rückgabe des (gebrauchten) Geräts ist für diesen Fall in der Regel ausgeschlossen. Meist fordert die Kreditbank jetzt die Rückzahlung des restlichen Darlehens auf einen Schlag. Nun müssen Sie rechtzeitig mit Ihrer Hausbank oder mit der Verbraucherzentrale Kontakt aufnehmen und einen Schulden-Tilgungsplan ausarbeiten.
Reagieren Sie nicht auf die Kündigung, drohen Mahngebühren, Inkasso und bei höheren Beträgen gerichtliche Folgen. Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Schuldentilgung und zeigen guten Willen bei den Rückzahlungsmodalitäten, können Sie vielleicht sogar den Negativeintrag bei der Schufa abwenden.
Für den Fall einer dauerhaften Zahlungsunfähigkeit gibt es in Deutschland das Verbraucherinsolvenzverfahren. Hierbei sollen alle Gläubiger des Schuldners je nach Höhe ihrer Forderung etwa gleichmäßig befriedigt werden. Im Lauf des Verfahrens können die Gläubiger Ihr pfändbares Vermögen verwerten. Als Verbraucher können Sie nach Abschluss des Verfahrens die Restschuldbefreiung in Anspruch nehmen und müssen im Gegenzug mehrere Jahre lang Ihre erneute Kreditwürdigkeit beweisen (Wohlverhaltensperiode). Über den genauen Verlauf des Verfahrens und die Voraussetzungen können Sie sich bei der örtlichen Schuldnerberatungsstelle informieren.
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