Das Angebot: Einen Web-Service testen, von Club-Vorteilen profitieren oder DVDs ausleihen, sprich: zur Probe für eine Weile Vorteile nutzen, die nicht jeder hat – und das gratis. Da sagt man schnell mal ja – abmelden kann man sich schließlich vor Ende des Testzeitraums.
Das steckt dahinter: Das Angebot einer kurzfristig kostenlosen Mitgliedschaft ist oft blankes Kalkül. Leicht vergisst der Kunde, rechtzeitig zu kündigen. Und besonders ärgerlich: Er hat es oft schwer, zu beweisen, dass er korrekt gekündigt hat.
Ein Unternehmen, das in den vergangenen Monaten einige Schlagzeilen gemacht und die Verbraucherschützer auf den Plan gerufen hat, ist die Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR aus Büttelborn. Sie bietet eine Reihe von Sites mit Informationen zu verschiedenen Themen an, etwa
Hausaufgaben-Heute,
Lehrstellen-Heute,
Fabrikverkauf-Heute oder
Suchen-Heute. Alle Sites haben eins gemeinsam: Die Informationen, die dort zu finden sind, gibt’s problemlos auch auf kostenlosen Websites. Außerdem verpflichtet der Anwender sich mit seiner Anmeldung zu einem zweijährigen Abo mit einer monatlichen Grundgebühr von 7 Euro, sofern er nicht bis 24 Uhr am selben Tag seinen Test-Account kündigt oder innerhalb der nächsten zwei Wochen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Bei jedem Gratistest-Angebot sollte man die AGB sorgfältig lesen. Damit ein gültiger Vertrag zustande kommt, müssen die Spielregeln klar auf der Site zu finden sein – im Fall der Schmidtlein-Websites war das nicht immer der Fall.
Der Probe-Download-Trick
Das Angebot: Anonym im Usenet alles herunterladen, was das Herz begehrt – und das erst mal gratis. Das bieten zum Beispiel
Centurionet oder
Firstload an. Lange Zahlenkolonnen auf der Startseite sollen zeigen, wie viele hunderttausend Filme, Musikstücke, Bilder und Programme quasi auf Abruf für den Anwender bereitstehen.
Das steckt dahinter: Auch hier gibt’s Test-Accounts. Viele Anwender berichten in Foren davon, dass die Kündigung während des Testzeitraums ignoriert und das Geld für die Mitgliedsgebühr eingefordert wurde.
Der Unterschied zu anderen Probe-Abos: Die Unternehmen haben ein Druckmittel mehr, um an ihr Geld zu kommen. Denn die Anwender fürchten, dass bei einer Klage vom Gericht überprüft würde, was man mit einem solchen Download-Dienst anstellt – und da bleiben im Regelfall nur wenige Anwendungen, die nicht mit dem Urheberrecht in Konflikt kommen.
Allerdings wissen auch die Anbieter solcher Dienste, dass ihre Werbung klar eine bestimmte Zielgruppe adressiert und ihr Geschäftsmodell ebenso angreifbar ist wie dessen Nutzung. Sie dürften daher kein Interesse an vor Gericht ausgetragenen Vertragsstreitigkeiten haben. Falls Sie korrekt und rechtzeitig gekündigt haben, sollten Sie das belegen, falls nicht, müssten Sie nachweisen, dass Sie sich bei Abschluss des Vertrags nicht über die Auswirkungen Ihrer Anmeldung im Klaren sein konnten. Laden Sie sich also etwa die AGB herunter.
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