27.12.2001, 12:22

Tobias Weidemann

Der Otto-Katalog ist da

Wer etwas zu verbergen hat, bleibt dennoch anonym.
Frage:
Die Bundesregierung plant eine Verschärfung der Gesetze und damit verbunden eine Einschränkung der Privatsphäre. Was ändert sich dadurch für Ihren Mail-Verkehr?
Antwort:
Bereits im Oktober hat Bundesinnenminister Otto Schily einen umfangreichen Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus vorgelegt, der es Untersuchungsbehörden vereinfachen würde, Daten über Verdächtige zu sammeln.
Der von Kritikern als "Otto-Katalog" verspottete Gesetzentwurf wurde mehrfach überarbeitet und liegt seit November dem Bundestag vor. Vorgesehen war ursprünglich, dass das Bundeskriminalamt auch ohne einen Anfangsverdacht Ermittlungen anstellen könnte.
Hiergegen sprachen sich jedoch nicht nur der Bundesdatenschutzbeauftragte, sondern auch das Bundesjustizministerium aus.
Da das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, steht noch nicht fest, was sich für den Bürger ändert. Geplant ist aber unter anderem, dass Bundeskriminalamt und Bundesnachrichtendienst stärker als bisher in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes eingreifen können.
Das könnte bedeuten, dass Internet-Provider auch Informationen darüber, von wo aus genau ein Anruf erfolgt, protokollieren müssen. Bislang ist das, so T-Online-Sprecher Schlechtriemen, nicht der Fall. Bislang werde nur die Art des Anschlusses festgehalten.
Skeptisch ist Peter Büttgen, Pressesprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten: "Wir haben zwar Verständnis für die Interessen, die dieses Gesetz verfolgt, sind uns aber nicht sicher, ob es sich hierbei um ein wirkungsvolles Mittel der Verbrechensbekämpfung handelt." Büttgen befürchtet, dass kundige Terroristen Mittel und Wege finden, dennoch anonym zu bleiben.
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