Tatsächlich gilt diese Zusicherung aber nur für den Teil des Onlinekaufs, der unter das TDDSG fällt. Demzufolge sehen viele Kunden keinen Grund, der weiteren Verwendung ihrer Daten zu widersprechen. Eines Tages flattert dem derart getäuschten Kunden Werbung eines ihm unbekannten Unternehmens ins Haus. "Der damit erzeugte Vertrauensschaden trifft nachher nicht nur die Anbieter, die solche Verfahren praktizieren, sondern den gesamten Bereich des E-Commerce", warnt Jakob.
Hier könne ein Datenschutz-Audit abhelfen, das die Redlichkeit der gegenüber dem Kunden abgegebenen Erklärungen nicht am gesetzlichen Minimum misst, sondern am vernünftigen Alltagsverständnis der Kunden. Der Kunde solle deshalb auf Gütesiegel achten, die einem Onlineshop die Einhaltung von Datenschutz-Mindeststandards bestätigen. Als Beispiel nennt Jakob dieTrusted Site des TÜViTdenGeprüften Online-Shop des Europäischen Handelsinstitutsund dieTrusted Shops des Gerling-Konzerns
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