28.10.2008, 10:01

Jacqueline Pohl

Datenschutz

Der gläserne Mitarbeiter

Unternehmen müssen sich vor Gefahren schützen, die aus dem Web oder aus den eigenen Reihen kommen. Bei der Überwachung der Kommunikation und Internetnutzung darf aber der Datenschutz keine Randnotiz sein.

Der gesetzlich verankerte Datenschutz ist ein weites Feld und überfordert heute viele Unternehmen. Der Umgang mit Kundendaten, das Sammeln von Nutzungsdaten auf der Firmen-Website und die Datenübertragung gehören zu den Bereichen, die vom Datenschutz berührt werden. Die gesetzlichen Anforderungen machen auch nicht vor den eigenen Angestellten halt. Doch wie viel Privatsphäre steht den eigenen Mitarbeitern zu und wieviel Internetkontrolle ist nötig?
Die Datenschutzauflagen stehen den Interessen des Unternehmens gegenüber, die Arbeitsleistung der eigenen Mitarbeiter zu kontrollieren und beispielsweise privates Surfen am Arbeitsplatz einzuschränken. Nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen will der IT-Verwalter natürlich gern überwachen, was die Mitarbeiter genau an Ihrem Rechner tun. So könnten sie beispielsweise über Webmailer aus ihren persönlichen E-Mail-Accounts Malware auf den PC einschleusen, ohne dass der Mailscanner der Firma die Chance hat, sie auszusieben.
Denkbar ist auch, dass sich Mitarbeiter unerwünschte Software wie P2P-Tools herunterladen oder Websites mit rechtswidrigen Inhalten aufrufen. P2P-Programme sind nicht nur bandbreitenhungrig, sondern können ebenfalls rechtswidriges Material ins Firmennetz befördern. Diese Aktivitäten fallen auf das Unternehmen zurück, sofern dieses nicht beweisen kann, dass es sich um einen einzelnen Mitarbeiter handelt, der dazu nicht berechtigt war.
Sperren und verbieten allein ist keine Lösung
Doch wie kann ein Unternehmen solche Probleme verhindern, ohne die Privatsphäre der eigenen Belegschaft zu unterwandern? Der erste Schritt zu mehr Rechtssicherheit ist die IT-Policy, eine allgemeine Richtlinie für die Nutzung von Informationstechnologie. Jedes Unternehmen sollte betriebliche Regelungen treffen, die genau festlegen, welche Form der Internetnutzung erlaubt und welche verboten ist. Dazu zählt auch eine klare Regelung für das private Surfen am Arbeitsplatz. Viele Unternehmen schränken dies rigoros ein und stellen mit Webfiltern sicher, dass tatsächlich nur bestimmte Internetangebote zugänglich sind (siehe auch: Bei RTL II funktioniert eine Web-Filterung).
Bedenken Sie aber: Ihre Mitarbeiter müssen sich auch im Sinne des Unternehmens nach günstigen Angeboten und Geschäftspartnern umschauen und sich über neue Technologien informieren. Sind die Mitarbeiter nicht auf dem Laufenden, was neue Trends und Märkte betrifft, kommt Ihr Unternehmen ins Hintertreffen.
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