04.02.2011, 14:03

Daniel Behrens

Keine Einigung in Sicht

Vorratsdatenspeicherung - wie geht es weiter?

Wie geht es mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung weiter, das letztes Jahr vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde? Wir geben einen Überblick über die Geschehnisse in der Vergangenheit und den aktuellen Status.

Vor knapp einem Jahr, nämlich am 02. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Es sah vor, dass Telekommunikations-Unternehmen Verbindungsdaten von Telefonaten, E-Mails und der Internetnutzung ihrer Kunden sechs Monate lange speichern müssen. Auf diese Daten hätten Strafverfolgungsbehörden bei besonders schweren Fällen von Kriminalität und zur Terrorabwehr Zugriff gehabt. Das BVerfG ordnete darüber hinaus an, dass alle bisher angefallenen Daten gelöscht werden müssen.
Das Gericht stellte aber nicht die Vorratsdatenspeicherung an sich in Frage, sondern nur die konkrete im Gesetz festgelegte Form. Die Richter forderten zum Beispiel verschärfte Regelungen zum Schutz der gespeicherten Daten - etwa eine anspruchsvolle Verschlüsselung und getrennte Speicherung.
Seitdem ist die Bundesregierung gefordert, ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auszuarbeiten und auf den Weg zu bringen. Doch bisher konnte sich die Koalition auf keine neue Regelung einigen. Dazu muss man wissen, dass das ursprüngliche Gesetz noch von der großen Koalition aus SPD und CDU/CDU verabschiedet wurde - übrigens auf Grundlage einer EU-Richtlinie.
Inzwischen ist aber Schwarz-Gelb an der Macht - und die FDP hat sich im Wahlkampf entschlossen gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Gegenüber der PC-WELT ließ sie verlauten: „Die FDP fordert die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung. Der Staat darf nicht alle Bürger wie potenzielle Straftäter behandeln. Deshalb fordert die FDP die Abschaffung der anlass- und verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung […]."
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