25.03.2010, 09:23

Christian Löbering

Arbeitsunfähigkeit

Das Wichtigste zur Krankenversicherung

Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Zusammenhang mit der Krankenversicherung beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Die folgenden Vorschriften zur Krankenversicherung müssen Sie kennen:

1. Krankenversicherungspflicht

Die Krankenversicherungspflicht ergibt sich aus § 5 SGB V. Nach § 5 I Nr. 1 SGB V besteht Versicherungspflicht bei einem Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer oder Auszubildender gegen Arbeitsentgelt.
Gemäß § 5 I Nr. 2 SGB V sind auch Personen krankenversicherungspflichtig, die Arbeitslosengeld oder -hilfe bzw. Unterhaltsgeld nach dem SGB III beziehen oder dies nicht bezogen aufgrund einer Sperrzeit nach § 144 SGB III. Zu beachten ist, dass ein Ruhen des konkreten Leistungsbezugs nach SGB III wegen Berücksichtigung einer Entlassungsentschädigung nach § 143a SGB III nicht in den Krankenversicherungsschutz des § 5 I Nr.2 SGB V aufgenommen ist. In diesem Fall würde der Krankenversicherungsschutz nicht über den noch gemäß § 19 II SGB V bis zu einem Monat nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bestehenden Versicherungsschutz hinausgehen.
Arbeitnehmer können auf Antrag von der Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 8 SGB V befreit werden, um weiterhin ihre Versicherung in einer privaten Krankenversicherung aufrechtzuerhalten. Für eine Versicherungsfreiheit nach § 6 I Nr. 1 SGB V gilt eine die Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Vorherige Seite
Seite 1 von 5
Diskutieren Sie mit anderen Lesern über dieses Thema:
Windows 8: Alle Informationen
Windows 8
Alle Details

Alle Informationen und Updates zum neuen Betriebssystem Windows 8 von Microsoft. mehr

- Anzeige -
PC-WELT Specials
157374
Content Management by InterRed