Abmahnung vermeiden
Rechtssicheres Impressum für Webseiten und Facebook – so geht’s
Die jüngste Abmahnwelle hat es gezeigt: Auch auf Facebook ist ein Impressum Pflicht, wenn Sie die Seite geschäftsmäßig nutzen. Wen das betrifft, was bei der Erstellung eines rechtssicheren Impressums zu beachten ist und welche Strafen bei Missachtung drohen, erklärt PC-Welt.
Wer sich viel im Netz bewegt, kennt sicherlich das berühmte Damokles-Schwert mit dem Namen „Abmahnung“. Und wer es nicht kennt, sollte das schnell ändern: Denn letztlich kann jeder, der im Internet auftritt, schnell zur Zielscheibe werden. Und zwar auch, wenn er einfach nur unachtsam war und nichts Böses im Sinne hatte. In Deutschland sind Abmahnungen zwar vor allem im Zusammenhang mit illegalem Musik-, Film- oder Software-Filesharing bekannt geworden, einem Umfeld, in dem Gesetze und rechtliche Grenzen oft bewusst missachtet werden. Aktuell ist aber ein Thema hinzugekommen, das deutlich weniger mit krimineller Energie zu tun hat als mit Unachtsamkeit und damit weit mehr User betrifft: Fehler im Impressum.
Bekanntester Fall ist derzeit die Abmahnwelle, die im August dieses Jahres publik wurde: Im Auftrag des aus dem oberpfälzischen Regenstauf stammenden IT-Dienstleisters Binary Services GmbH verschickte eine Kanzlei massenhaft Abmahnungen an Firmen und Seitenbetreiber wegen eines fehlerhaften oder gänzlich fehlenden Impressums auf ihren Facebook-Seiten.
Auch eine Facebook-Seite ist impressumspflichtig
Auslöser für diese neue Abmahnwelle war ein Urteil des Landgerichts Aschaffenburg von Mitte 2011, das den Startschuss für eine eigene Facebook-Impressums-Rechtsprechung gegeben hatte: Geschäftsmäßig betriebene Facebook-Seiten sind impressumpflichtig, urteilten die Richter - zum ersten Mal in Deutschland.
Das war rechtlicher Zündstoff fürs Web: Denn seitdem gelten für Websites und Facebook-Seiten die gleichen Anforderungen an ein Impressum, die vor allem von § 5 Telemediengesetz (TMG) vorgegeben werden.
Die Grundlage für die Abmahnung
Einer der wichtigsten Inhalte dieses Gesetzes ist die so genannte „Verpflichtung zur Anbieterkennzeichnung“. Diese Kennzeichnungspflicht – umgangssprachlich „Impressumspflicht“ – gilt für alle geschäftsmäßig betriebenen Internetseiten – und dazu gehören auch geschäftsmäßig genutzte Facebook-Seiten. Wird nun gegen diese Impressumspflicht verstoßen, ist das gleichzeitig ein Verstoß gegen das Gesetz, das den „unlauteren Wettbewerb“ reglementiert, das so genannte UWG. Dieser Verstoß ist dann der eigentliche Gegenstand der Abmahnung.
Was ist eine geschäftsmäßig genutzte Seite?
Das entscheidende Kriterium für die Impressumspflicht einer Internetseite ist die Frage, ob eine Seite „geschäftsmäßig“ betrieben wird oder nicht.
Auf die Form der Internetseite kommt es dabei nicht an. Ob Firmenwebseite, Social Media Präsenz oder Webblog: Sobald die Seite nicht rein privat betrieben wird (z. B. Reise-, Baby- oder Haustier-Blog), gilt sie als geschäftsmäßig betriebene Seite und damit als impressumpflichtig.
Dabei ist wichtig: „Geschäftsmäßig“ ist nicht identisch mit „gewerblich“. Denn während „Gewerblichkeit“ eine Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, gilt das für die „Geschäftsmäßigkeit“ nicht. Entscheidend für die Geschäftsmäßigkeit ist, ob die Seite auf Dauer angeboten wird und ob vergleichbare Angebote “in der Regel gegen Entgelt” offeriert werden. Übrigens: Schon eine Werbe-Bannerschaltung kann ausreichen, damit aus einer privaten Seite eine geschäftsmäßige Seite wird.
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12.10.12
wo steht, dass es eine [U][B]gebührenfreie[/B][/U] Nr. sein muss?
Weder in der Informationspflichtenverordnung[SIZE=2][SIZE=2] ([/SIZE]DL-InfoV)[/SIZE] , noch im TMG, §5, kann ich eine solche Pflicht für DL erkennen.
Selbst das Impressum der PC-Welt weist keine solche Tel.-Nr. (0800-...) auf.
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12.10.12
was zum Geier heißt denn da "eigentlich"? könnt Ihr's wirklich nicht besser? mal so richtig wasserdicht und ohne Wenn & Aber? na ja, RA halt ...
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12.10.12
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16.10.12
Nach Rücksprache mit den Autoren haben wir die betreffende Passage konkretisiert.
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16.10.12
Beim Discounter erworben?
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16.10.12
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16.10.12
"Urteil des Landgerichts Aschaffenburg"
"So urteilte der EuGH", (siehe auch http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-45-eugh-urteil.html)
"Entscheidungen des OLG Hamburg bzw. LG Essen",
"LG Düsseldorf",
"Der BGH entschied 2010...."
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