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90.000-Euro-Klage: Vorsicht Bildrechte!
Vor knapp zwei Jahren verklagte ein Schokoladenhersteller eine Fotografin auf 90.000 Euro Schadensersatz, weil sie das Foto eines Osterhasens seiner Marke für 6 Euro verkauft hatte. Grund: Das Markenrecht kommt vor dem Urheberrecht. Auch wenn kein Logo sichtbar ist, sollten Sie wegen der Bildrechte auf Markenware als Motiv verzichten.
Für die Veröffentlichung von Fotos von Personen, brauchen Sie unbedingt deren Einwilligung, am besten schriftlich. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten notwendig. Im Netz finden Sie vorgefertigte Bildrechte-Formulare, etwa diesen Modelvertrag eines Rechtsanwaltes. Am besten, Sie haben immer ein paar Exemplare plus Stift dabei. Ausnahmen: Prominente Personen des öffentlichen Lebens und Passanten oder andere Menschen, die nicht das Thema des Bildes sind.
Wenn es sich nicht gerade um eine militärische Sperrzone handelt, dürfen Sie Gebäude ungeniert fotografieren – zumindest solange der Fotografier-Standort öffentlich zugänglich ist. Soll heißen: Einen Innenhof hinter einer hohen Mauer dürfen Sie mit Hilfe einer Leiter nicht knipsen, da Sie keine Bildrechte haben. Das Gleiche gilt für das Innere eines Gebäudes. In beiden Fällen brauchen Sie zuerst die Einwilligung des Eigentümers.


