Genau gelesen
Nachträgliche Änderungen: Widersprüche
Wenn sich Arbeitnehmer nachträglich für eine Aufwertung ihres Zeugnisses einsetzen, gehen ihnen oft wichtige Passagen durch die Lappen. Beispiel: Der Arbeitgeber bescheinigt dem ausgeschiedenen Mitarbeiter wunschgemäß, dass er seine Aufgaben zur "vollsten Zufriedenheit" erfüllt hat.
Fehlt jedoch im Zeugnis dieses offenbar ausgezeichneten Mitarbeiters die Dankes- und Bedauernsformel, so wirkt die Beurteilung der – für sich gesehen – sehr guten Leistung unglaubwürdig. Personalentscheider erkennen an diesem Widerspruch sofort, dass dieses Zeugnis sehr wahrscheinlich Ergebnis einer Nachverhandlung ist.
Versteckte Kritik: Verschlüsselungen
Verschlüsselungstechniken erlauben es dem Zeugnisaussteller, negative Urteile zwischen den Zeilen zu äußern, ohne dass sie für den ungeübten Leser erkennbar sind. Personalentscheider bedienen sich – neben dem schon erwähnten "beredten Schweigen" – insbesondere dieser drei Techniken:
Negationstechnik: Während im normalen Sprachgebrauch eine doppelte Verneinung die Aussage verstärkt (z.B. "nicht unerheblich" = wichtig), bewirkt sie in der Zeugnissprache eine Abwertung. Gab das Verhalten eines Beurteilten beispielsweise "keinen Anlass zu Beanstandungen", dann war es aber auch nicht gerade lobenswert.
Passivierungstechnik: Aussagen wie "die Aufgaben, die ihm übertragen wurden, führte er zielstrebig aus" verweisen auf mangelnde Eigeninitiative.
Ausweichtechnik: Unwichtiges und Selbstverständliches wird gegenüber den wirklich wichtigen Aussagen hervorgehoben, z.B. wenn einem Werbegrafiker ein besonders sparsamer Umgang mit Betriebsmitteln bescheinigt wird.
Phrasen in Zeugnissen und deren Übersetzung
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15.04.11
Es ist ja schon lange bekannt, dass solche Codes verwendet werden. Die Arbeitsgerichte geben bei Klagen auf Nachbesserung meistens dem Kläger recht. Es könnte ja auch sein, dass eine schlechte Leistung am Betriebsklima liegt. Aber Zeugnisse für Chefs gibt es leider noch nicht.
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15.04.11
...und was sollte da drin stehen?
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15.04.11
- pünktliche Gehaltszahlung
- betriebliche Sonderleistungen
- übertarifliche Bezahlung
- vorbildliche Sozialeinrichtungen
- gutes Kantinenessen
- Sonderzahlungen
- gleitende Arbeitszeit
...
- Subventionsbetrug
- Steuerhinterziehung
- Insolvenzverschleppung
- Mehrfachinsolvenz
- Nichtzahlung von gesetzlichen Sozialleistungen
...
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15.04.11
Die erste Hälfte wird der Arbeitgeber in der Regel selbst kommunizieren und die
zweite Hälfte lässt sich bei entsprechenden Infodiensten in Erfahrung bringen. Zudem wird es für den Arbeitnehmer sehr unangenehm, wenn derlei Informationen nicht auf Tatsachen (d.h. ggf. dem Vorhandensein entsprechender Titel) beruhen.
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15.04.11
Sorry, die Realität sieht meiner nicht unerheblichen Erfahrung nach wohl etwas anders aus. ;)
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15.04.11
Das traurige ist doch, dass Arbeitgeber gezwungen sind, solche Codes zu verwenden. Besser wäre es doch, wenn er schreiben könnte, wie der Arbeitnehmer sich in dem Betrieb tatsächlich gegeben hat.
Beispiel: Herr Tunichtgut kam jeden Tag 15 Minuten zu spät, seine Arbeitsleistungen lagen weit unter dem Durchschnitt und zu Kunden war er unfreundlich. Ratschläge von der Firmenleitung nahm er nicht an.
Aber die Wahrheit darf ja nicht ins Arbeitszeugnis schreiben, somit greifen die Arbeitgeber eben zu Codes.
Wo ist das Problem, bevor ich in eine Firma anfange, kann ich doch mit den Mitarbeitern im Betrieb reden.
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15.04.11
Wozu, ist doch keine Tanzveranstaltung? Als Arbeitnehmer habe ich am Arbeitsplatz Aufgaben zu erfüllen, Arbeitsplatz und Arbeitsmittel kann ich mir vorher anschauen und entscheiden, ob ich damit die Aufgaben erfüllen kann.
... olle verweichlichte schmarotzende Schmierengesellschaft
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