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Vivendi Universal Band Hero
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4 1

08.11.2009, 14:02

pte

Videospiele

US-Rockband No Doubt verklagt Activision

Die populäre US-amerikanische Rockband No Doubt hat vor dem Superior Court in Los Angeles eine Klage gegen den Videospiel-Publisher Activision eingereicht.
Ausschlaggebend für die rechtliche Maßnahme ist dabei die Verwendung von virtuellen Abbildern der Mitglieder der Band im kürzlich erschienenen Musik-Videospiel "Band Hero". Diese sei nicht im Sinne der Künstler und entspreche keinesfalls den im Vorfeld der Spielentwicklung vereinbarten vertraglichen Nutzungsbedingungen, so die Kritik von No Doubt. "Wir haben lediglich zugestimmt, dass Avatare mit dem Namen und Aussehen der Bandmitglieder drei No-Doubt-Songs im Rahmen des kommenden 'Band Hero'-Spiels aufführen dürfen", zitiert das US-Branchenblatt Variety aus einem offiziellen Statement der Truppe rund um Sängerin Gwen Stefani. Tatsächlich biete der Titel aber die Möglichkeit, die virtuellen Abbilder der Musiker auch in den über 60 anderen Songs des Games zu verwenden. "Diese Stücke sind nicht angemessen für No Doubt und würden von der Band auch in keinem Fall für Aufnahmen oder öffentliche Auftritte ausgewählt werden", betonen die US-Rocker.
Bei Activision will man die geäußerte Kritik aber anscheinend nicht auf sich sitzen lassen und lässt in einer ersten Reaktion wissen, dass man sich im Zusammenhang mit der Verwendung von No-Doubt-Bandmitgliedern in "Band Hero" keinerlei Schuld bewusst sei. Der Videospiel-Publisher gibt sich überzeugt davon, dass die eingereichte Klage "vollkommen unbegründet" ist. "Die getroffene vertragliche Vereinbarung gibt uns das Recht, die virtuellen Abbilder der Musiker so zu verwenden, wie wir es im Spiel getan haben", heißt es von Activision.
No Doubt sind aber nicht die ersten Vertreter der Musikbranche, die sich an der Art und Weise stören, wie die virtuellen Spielcharaktere von Künstlern vom Videospielunternehmen in Szene gesetzt werden. Bereits vor einem knappen Monat sorgte beispielsweise Cortney Love, die Witwe des verstorbenen Nirvana-Sängers Kurt Cobain, in ähnlichem Zusammenhang für Aufsehen. Auch in diesem Fall wurde Activision mit einer Klage gedroht und die Darstellung des Nirvana-Frontmanns als "ekelerregend" und "imageschädigend" verurteilt.
"Den Künstlern in der Musikbranche ist es besonders wichtig, dass sie in der Öffentlichkeit ein cooles Image präsentieren. Die Darstellung von Activison hat aber schon fast parodistischen Charakter", stellt Stephen Smith, Rechtsanwalt der auf die Entertainment-Industrie spezialisierten kalifornischen Kanzlei Greenberg Glusker, fest. Ein Imageverlust für die Betroffenen sei dabei nicht auszuschließen. "Ich bin überrascht, dass hier derart mit den Künstlern umgegangen wird", so Smith. (pte)
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