31.03.2006, 14:15

Hans-Christian Dirscherl

Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs

Heute wurde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf Internet-PCs eingereicht, wie die neu gegründete Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) mitteilt. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die ab dem 1.1.2007 in Kraft tretende Gebührenpflicht für Internet-PC festlegt.

Gegen die für den 1.7.2007 geplante Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf Internet-Rechner legten drei Betroffene Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.
Beschwerdeführer sind laut VRGZ drei Personen, die insbesondere als Freiberufler und Gewerbetreibende von der Neuregelung direkt betroffen sind. „Durch die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten“, erläutert die Rechtsanwältin Petra Marwitz die Verfassungsbeschwerde. Bislang konnte jeder durch die Bereithaltung eines Gerätes, welches einzig den Zweck hat, Rundfunk zu empfangen, selbst entscheiden, ob er die Rundfunkgebührenpflicht begründet. Bei den neuartigen Rundfunkempfangsgeräten bestimmen die Rundfunkanstalten durch die Wahl der Verbreitungswege, welche Geräte zu Rundfunkempfangsgeräten werden.
Die Verfassungsbeschwerde wird finanziell durch Spenden von Einzelpersonen sowie durch die Bundesarchitektenkammer unterstützt. Die am 18. März 2006 in Frankfurt am Main gegründete Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) organisiert die Interessen der Betroffenen. Nähere Informationen finden Sie unter www.vrgz.org.
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