18.11.2011, 13:44

Panagiotis Kolokythas

Urteil

Youtube muss User-Daten nach illegalem Film-Upload nicht preisgeben

Youtube muss User-Daten nach illegalem Film-Upload nicht preisgeben

Ein User hatte illegal nahezu den kompletten Zeichtrickfilm "Werner: Eiskalt" bei Youtube hochgeladen. Dagegen klagte Constantin Film. Das OLG München hat nun entschieden, dass Youtube nicht die Daten des Users preisgeben muss, der den Film bei Youtube hoch geladen hatte.
Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil entschieden, dass Youtube auch weiterhin nicht Daten seiner User preisgeben muss, wenn diese urheberrechtlich geschützte Inhalte in einem nicht gewerblichen Ausmaß auf Youtube uploaden. Im konkreten Fall hatte eine Youtube-User große Teile des Zeichtrickfilms "Werner - Eiskalt"  in sechs Teilen und in einer wahrscheinlich im Kino abgefilmten Form auf Youtube hoch geladen. Youtube hatte den Film sofort gelöscht, nachdem es von Constantin Film darauf hingewiesen worden war.
Der Rechteinhaber Constantin Film klagte gegen Youtube und forderte auch die Herausgabe der Daten des Users. Constantin Film verlor aber jetzt auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht München, nachdem es zuvor schon vor dem Landgericht München unterlegen war. Laut dem Urteil des Oberlandesgerichts München müsste Youtube die Daten eines Users laut Gesetz nur dann herausrücken, wenn der betreffende User eine Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Ausmaße begangen habe. Im vorliegenden Streit sei dies aber nicht der Fall gewesen.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München erfolgte im so genannten Eilverfahren, in dem keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden können. Die Angelegenheit wollen die beiden Parteien nun in einem so genannten Hauptsacheverfahren klären.
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