17.02.2012, 20:41

Michael Söldner

Urteil

YouTube und Facebook müssen keine Urheberrechte prüfen

©europa.eu

Anbieter wie YouTube oder Facebook müssen von ihren Mitgliedern eingestellte Videos nicht mehr auf eine Verletzung von Urheberrechtsansprüchen prüfen, diese Überwachung wäre nicht mehr zeitgemäß.
In einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wurden Portalbetreiber wie YouTube oder Facebook von ihrer Pflicht befreit, von Nutzern hochgeladene Videos und Fotos auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen. Eine belgische Verwertungsgesellschaft hatte gegen Netlog geklagt und die Einführung eines Filtersystems gefordert, mit dem sich Uploads mit Urheberrechtsverletzungen erkennen und ausschließen lassen würden. Die Richter des EuGH sahen in einem solchen System jedoch eine Gefährdung der Grundrechte auf Informationsfreiheit.

Eine automatische Unterscheidung der Inhalte wäre in ihrer Funktion nicht absolut zuverlässig. Entsprechend könnten auch erlaubte Videos oder Bilder einer Sperrung zum Opfer fallen. Zudem könnte der finanzielle Aufwand für derartige Systeme nicht allein den Portal-Betreibern zugemutet werden.
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Die Grundsatzentscheidung könnte sich möglicherweise auch auf den Streit zwischen YouTube und dem Musikrechteverwerter Gema auswirken. Die Gema unterstellt dem Videoportal von Google, nicht ausreichend gegen den Upload bekannter Musikvideos vorzugehen.
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