02.11.2011, 12:05

Panagiotis Kolokythas

Urteil

Wikileaks-Gründer darf an Schweden ausgeliefert werden

Ein britisches Gericht hat entschieden, dass der Wikileaks-Gründer Julian Assange an Schweden ausgeliefert werden darf.
Der High Court of Justice in London hat am Mittwoch in zweiter Instanz entschieden, dass der Wikileaks-Gründer Julian Assange von Großbritannien an Schweden ausgeliefert werden darf. Assange war nach dem Urteil in der ersten Instanz in die Berufung gegangen, die er mit der Entscheidung des High Court verloren hat.
Ein Gericht in Schweden hatte bereits im November 2010 einen Haftbefehl gegen Assange erlassen. Dem Australier wird die sexuelle Belästigung und Vergewaltigung in zwei Fällen vorgeworfen. Am 1. Dezember 2010 schrieb Interpol Assange per "Red Notice" zur weltweiten Fahndung aus. Julian Assange stellte sich schließlich am 7. Dezember der britischen Polizei und steht nach der Zahlung einer Kaution unter Hausarrest und unter Bewachung per Fußfessel.
Julian Assange hat jetzt noch die Möglichkeit, vor dem Supreme Court in die Berufung zu gehen, um eine Auslieferung nach Schweden zu verhindern. Ansonsten könnte er innerhalb der nächsten 14 Tage an Schweden ausgeliefert werden. Assange hatte immer geäußert, nicht an Schweden ausgeliefert werden zu wollen, weil ihm von dort aus eine Auslieferung an die USA drohe. Ebenfalls kritisiert wird, dass in Schweden bislang keine Anklage gegen Assange erhoben wurde. Der Haftbefehl aus Schweden zielt bisher allein dazu ab, Assange nach Schweden zu holen, um ihn dann dort zu den Vergewaltigungsvorwürfen zu befragen.
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