Urteil
ProSiebenSat.1 verbietet Aufnahmen durch Online-Videorekorder save.tv
Durch ein aktuelles Urteil des Landgerichts München ist es ab sofort nicht mehr möglich, Sendungen von ProSieben und Sat.1 mit dem Online-Videorekorder save.tv aufzuzeichnen.
Über Mediatheken von Privat-Sendern und öffentlich rechtlichen Sendeanstalten können unterschiedliche TV-Formate inzwischen auch zur individuellen Wunschzeit im Internet angeschaut werden. Doch ein Mitschneiden dieser Inhalte, beispielsweise über den Online-Videorekorder save.tv sieht ProSiebenSat.1 nicht gern. Aus diesem Grund hatten die Sendergesellschaften beim Landgericht München I Klage gegen den Online-Dienst eingereicht. Dieser wurde heute zugunsten von ProSiebenSat.1 stattgegeben.
Laut dem Urteil (Aktenzeichen: 7 O 26557/11) ist es save.tv ab sofort nicht mehr gestattet, die Inhalte von ProSieben oder Sat.1 im Auftrag seiner Kunden aufzuzeichnen. Der Mitschnitt von Angeboten der beiden Sender verletzt dem Landgericht München zufolge die Rechte der Sender und darf nur mit einer entsprechenden Lizenz vorgenommen werden. Eine solche besitzt save.tv nicht.
Ein gegenteiliges Urteil konnte save.tv erst im Juli 2011 erwirken. Der Privatsender RTL sah seine Rechte ebenfalls durch die Aufnahme-Funktion des Online-Videorekorders verletzt und forderte eine Entfernung des Angebots. Nach sechsjährigem Rechtsstreit entschied das Oberlandesgericht in diesem Fall schließlich zugunsten von save.tv.

13.08.12
Bitte beachten: Auch das OLG Dresden hat Save.TV für unzulässig erklärt. Der einzige Unterschied ist, dass das OLG Dresden keine Verletzung des Vervielfältigungsrechts, sondern eine Verletzung des Senderechts angenommen hat. Das Urteil des OLG Dresden hat für die Unzulässigkeit von Save.TV also nur eine andere Begründung gegeben. Richtig ist auf Basis der Vorgaben des Bundesgerichtshofs das Urteil des LG München I. Dieses wurde von einer Zivilkammer entschieden, die auch für Patentsachen zuständig und daher nicht nur rechtlich, sondern auch technisch besonders versiert ist.
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14.08.12
Mit diversen technischen Geräten ist es möglich aktuelle Sendungen (auch der Privaten) aufzuzeichnen, nur mit Save.TV darf es nicht gemacht werden.
Die Damen und Herren Richter sollten sich mal mit der Realität der heutigen technischen Möglichkeiten auseinandersetzen.
So ein Schwachsinn! http://www.pcwelt.de/forum/images/smilies/akp.gif
Diese ständigen Werbeunterbrechungen sind eh` zum Kotzen. Das ist kein Filmgenuss mehr, sondern lediglich eine Verstümmelung von Kunst, sofern man die auf diesen Sendern gesendeten Filme überhaupt finden kann. Ein Grund mehr für mich, auf diese durch Werbung aufgeblähten Sendungen ganz zu verzichten.
Da bleibe ich lieber bei meinen öffentlich rechtlichen Sendern, da wird wenigstens nicht ein solcher Schundt geboten.
pitbull-online
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14.08.12
Dein Horizont scheint etwas beschränkt. Das Eine hat mit dem Andern nichts zu tun. Privat ist privat bleibt privat...
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14.08.12
Bei RTL bekommt Save.TV das Recht der Aufzeichnung, bei Pro7 verlieren sie - das mag einer verstehen.
Gruß kingjon
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14.08.12
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14.08.12
Und deshalb ist sein Horizont etwas beschränkt? Nur weil er einen anderen Kenntnisstand hat als Du? Mit gegenseitigen Schmähungen und Beleidigungen sind die Probleme nicht zu lösen, sondern man schafft damit Neue!
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14.08.12
Das mit den Smilies üben wir aber noch mal bissel, oder? ;)
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14.08.12
Den Psalm kannste gerne aufm Kirchentag sagen.
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