24.11.2011, 19:33

Michael Söldner

Urteil

Internet-Sperren gegen Filesharing-Portale sind nicht zulässig

©europa.eu

Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil zu den umstrittenen Internet-Sperren gefällt, mit denen Urheberrechtsverletzungen künftig verhindert werden sollten.
Mit so genannten Internet-Sperren sollten Provider in Belgien illegale Downloads ihrer Kunden unterbinden. Die Internet-Anbieter wehrten sich gegen diese Entscheidung und haben nun vor dem Europäischen Gerichtshof Recht bekommen. Demnach können die Internetprovider nicht zu einer Integration solcher elektronischen Filter gezwungen werden, mit denen der Download von illegalen Film- oder Musikdateien unterbunden werden kann.

Es sei laut Gericht nicht zulässig, den Providern allgemeine Überwachungspflichten aufzuerlegen, weiterhin stünde das Recht auf freien Datenaustausch im Vordergrund. Entsprechende Filter würden nicht nur eine zusätzliche Belastung für die Internet-Anbieter darstellen, sondern auch die Kommunikation der jeweiligen Kunden einschränken.
Vorbeugen: Filesharing-Software absichern

Eine aktive Überwachung der Kundendaten, wie sie der von den Rechteinhabern vorgeschlagene Filter vorsieht, wäre nach dem Europäischen Gerichtshof einer allgemeinen Überwachung gleichzusetzen. Diese wäre nicht mit der von der EU erlassenen Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr vereinbar. Zwar wäre auch das Recht auf geistiges Eigentum in der Charta das Grundrechte fest verankert. Man dürfe dieses Recht jedoch auch nicht bedingungslos durchsetzen.
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