22.06.2001, 11:20

Hans-Christian Dirscherl

Urteil: HP muss Urheberrechtsabgabe nachzahlen

Das Landgericht Stuttgart hat Hewlett-Packard zur nachträglichen Zahlung von Urheberrechtsabgaben verurteilt. Diese muss für alle CD-Brenner bezahlt werden, die Hewlett-Packard seit dem 1. Februar 1998 verkaufte. Hewlett-Packard hat gegen das Urteil Berufung angekündigt.

Das Landgericht Stuttgart hatHewlett-Packardzur nachträglichen Zahlung von Urheberrechtsabgaben verurteilt. Diese muss für alle CD-Brenner bezahlt werden, die Hewlett-Packard seit dem 1. Februar 1998 verkaufte. Hewlett-Packard hat gegen das UrteilBerufungangekündigt.
Die Höhe der Abgabe wird das Gericht erst noch festlegen, wenn Hewlett-Packard die Zahl der seit 1. Februar verkauften Geräte beziffert hat. Allerdings will Hewlett-Packard das Urteil nicht akzeptieren, sondern beim Oberlandesgericht Stuttgart Berufung einlegen, wie Barbara Wollny, Pressesprecherin von Hewlett-Packard, gegenüber des PC-WELT mitteilte. Hewlett Packard argumentiert, " dass das alte Urheberrecht zur privaten Vervielfältigung (§§ 53 ff. UrhG) nicht eins zu eins auf die digitale Welt übertragen werden könne."
Zwar wolle auch Hewlett-Packard die Autorenrechte schützen. Doch solle dies nicht über eine Urheberrechtsabgabe geschehen, sondern durch geeignete Kopierschutzmaßnahmen, wie Frau Wollny meint. Pauschalabgaben würden von der gesamten Industrie abgelehnt. Im Juli seien in dieser Frage Gespräche mit dem Bundesjustiz-Ministerium geplant.
Die Klage wurde von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) geführt, in der unter anderem die Gema und die VG Wort zusammengeschlossen sind. Möglicherweise hat das Urteil noch weitreichende Konsequenzen. Die Verwertungsgesellschaften haben nämlich nicht nur auf die CD-Brenner ein begehrliches Auge geworfen. Auch für Festplatten, Speicherbausteine und andere Hardware sollen Urheberrechtsangaben gezahlt werden, wenn es nach Gema & Co geht.
Sollte Hewlett-Packard mit der Berufung scheitern, so würde dies Frau Wollny zufolge eine Preiserhöhung bei Brennern nach sich ziehen. Die Urheberrechtsabgabe müsse dann auf die Produktpreise umgelegt werden.
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