14.06.2008, 16:13

Michael Söldner

Urheberrecht

GEMA kritisiert BITKOM

Die GEMA verurteilt das Vorgehen des Branchenverbandes BITKOM. Dieser würde die laufenden Verhandlungen über eine angemessene Vergütung für private Vervielfältigungen belasten.

In derzeitigen Verhandlungen der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), der VG Bild-Kunst und der VG Wort mit dem Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) soll über eine Vergütung für Geräte und Speichermedien diskutiert werden, die für die private Vervielfältigung urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützter Werke genutzt werden. Darunter fallen auch Computer, die das Auslesen und Vervielfältigen von Audio-CDs oder DVDs problemlos möglich machen. Mit einem nach Aussagen der GEMA fairen Angebot will man den Branchenverband BITKOM zufrieden stellen. Dieser würde jedoch versuchen, mit einer vorschnell und einseitig in Auftrag gegebenen Studie, die Verhandlungen zu Gunsten der Industrie zu beeinflussen.
Die würde den Vorgaben des Gesetzgebers widersprechen, der mit einer empirischen Untersuchung beim Deutschen Patent- und Markenamt die Nutzung von Geräten und Speichermedien zur privaten Vervielfältigung erforschen soll. Damit wolle man einseitig in Auftrag gegebene Studien verhindern, die die Verhandlungen der Parteien erschweren könnte. Die GEMA wirft BITKOM nun vor, sich nicht an die Vorgaben des Gesetzgebers zu halten und mit eigenen Studien vorpreschen zu wollen. Die Verwertungsgesellschaften halten die vom Branchenverband in Auftrag gegebenen Studien daher für unrelevant.
Man könnte den Verwertungsgesellschaften weiterhin nicht unterstellen, sehr hohe Abgaben für PCs fordern zu wollen. Fakt sei jedoch, dass man von den Herstellern und Importeuren derartiger Geräte eine angemessene Vergütung einfordern möchte. Die milliardenschweren Umsätze der Hersteller würden eine angemessene Vergütung der Rechteinhaber nach Aussagen der GEMA erlauben.
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