11.10.2004, 13:59

Eric Bonner

U.S. Supreme Court soll sich mit P2P-Fällen auseinandersetzen

Die Motion Picture Association of America und die Recording Industry Association of America wollen gegen ein Urteil vorgehen, wonach Grokster und Musiccity.com nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können.

Die Motion Picture Association of America (MPAA) und die Recording Industry Association of America (RIAA) wollen die ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel im Fall gegen Peer-to-Peer-Tauschbörsen ausschöpfen. Die beiden Organisationen haben dazu jetzt eine Gesuch für eine Anhörung vor dem U.S. Supreme Court eingereicht.
Sie gehen damit gegen ein ursprünglich von einem Bezirksgericht verhängtes und im August vom 9th U.S. Circuit Court of Appeals bestätigtes Urteil vor, wonach die Tauschbörsen Grokster Ltd. (von Streamcast Networks Inc.) und Musiccity.com Inc nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer ihrer Produkte haftbar gemacht werden können.
Ein Sprecher für MPAA und RIAA erklärte zu dem am vergangenen Freitag eingereichten Gesuch, dass Regelungen bezüglich der Haftung in Augenschein genommen und überarbeiten werden müssen. Die oben genannten Firmen hätten ihre Unternehmen derartig aufgebaut, dass Sie um das Gesetz herumkämen.
Die Chancen der Musik- und Filmindustrie werden von Public Knowledge, einer Gruppe von Befürwortern der Peer-to-Peer-Tauschbörsen, als nicht besonders hoch eingeschätzt. Die Lobbyisten weisen diesbezüglich auf den bereits öfter zitierten Betamax-Fall aus dem Jahr 1984 hin. Das von Sony Corp entwickelte Betamax (Stichwort: Video Tape Recording, VTR) sorgte für einen Sturm der Entrüstung bei Film-Studios und eine Flut rechtlicher Gegenmaßnahmen. Universal City Studios verklagte Sony, weil sich mit den Videorekordern illegale Kopien von Filmen herstellen ließen. Letzendlich entschied der Supreme Court den Fall und die Filmstudios verloren den Prozess.
Im November wird voraussichtlich entschieden, ob der Supreme Court einer Anhörung zustimmt. Die Entscheidung kann sich noch dadurch verzögern, dass die P2P-Vertreter eine Verlängerung beantragen. In diesem Falle würde die Entscheidung für eine Anhörung bis Januar verschleppt.
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