16.01.2009, 15:12

Frank Ziemann

Traumjob Geldwäscher

Neue Rekrutierungswelle von Finanzagenten

Online-Kriminelle haben einen hohen Verbrauch an Helfershelfern, die sich als Geldwäscher betätigen. Sie suchen mit Spam-Mails derzeit wieder verstärkt nach neuen Mitarbeitern, denen sie ein hohes Einkommen versprechen.
Geldwäsche ist Teil der arbeitsteiligen Verwertungskette nach erfolgreichem Phishing oder Diebstahl von Bank- und Kreditkartendaten. Das ergaunerte Geld muss dazu durch die Hände bislang unverdächtiger Personen gehen. Als Geldwäscher werden normale Internet-Nutzer angeworben, die oft erst merken, dass an dem Job etwa faul ist, wenn sie Besuch von der Polizei bekommen. Das geht recht schnell, daher haben die Online-Kriminellen hohen Ersatzbedarf.
Der Bochumer Antivirusanbieter G Data meldet einen sprunghaften Anstieg beim so genannten "Recruiting-Spam", also bei dubiosen Jobangeboten aus Kreisen der Online-Kriminalität. Es werden Anstellungen als Buchhalter oder Finanzagent angeboten, bei denen man in Heimarbeit relativ viel Geld mit wenig Aufwand verdienen soll.

Typische Betreffzeilen solcher Mails sind zum Beispiel "Der Anfang Ihrer Karriere", "Die Arbeit, die zu wenig Zeit einnimmt!!", "Job-Position", "Neue Stellenausschreibung", "Teilzeit arbeiten" oder auch Formulierungen wie "Geringer Zeitaufwand, der Moos bringt". Versprochen werden flexible Arbeitszeiten, ein Monatsgehalt von zum Beispiel 2000 Euro sowie eine Provision von fünf Prozent von jeder Transaktion. Interessenten sollen an eine angegebene Mail-Adresse schreiben.
Die angeworbenen "Money Mules" (Geldesel) sollen ihr privates Bankkonto zur Verfügung stellen, um Zahlungen entgegen zu nehmen. Das erhaltene Geld sollen sie dann, abzüglich ihrer Prämie, abheben und per Bargeldtransfer ins osteuropäische Ausland senden. Der Traum vom leicht verdienten Geld endet für die Strohmänner jedoch sehr schnell, wenn der Staatsanwalt an der Tür klingelt.
Ralf Benzmüller, Leiter G DATA Security Labs, warnt davor der Verlockung nachzugeben. Wer sich auf ein solches Jobangebot einlässt, macht sich als Mittäter strafbar und sollte auch nicht damit rechnen als Opfer ungeschoren davon zu kommen. Neben einem Strafverfahren drohen auch Regressforderungen der Banken, die das Geld zurück haben wollen, das der Geldwäscher gar nicht mehr hat.
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