14.09.2009, 16:09

Frank Ziemann

Telefon-Spam

Bundesnetzagentur gegen Klingelterror

Unerlaubte Telefonwerbung erfolgt zunehmend mit Hilfe gleichzeitiger, automatisierter Anwahl vieler Telefonnummern. Der dadurch bei Betroffenen entstehende Telefonterror ruft nun die Bundesnetzagentur auf den Plan.
Telefonwerbung ist an sich nur gestattet, wenn der Angerufene zuvor sein Einverständnis erklärt hat. Call-Center, die auf diesem Gebiet operieren, legen diesen Vorbehalt gerne sehr großzügig aus. Immer öfter werden zudem Computer-gestützte Wählprogramme eingesetzt, die etliche Anschlüsse zugleich anrufen. Hebt am andere Ende einer ab, legen sie bei den übrigen wieder auf. Gegen diesen Telefonterror will die Bundesnetzagentur vorgehen.
Durch diese Technik werden etliche Anschlüsse vielfach an einem Tag angerufen, wobei es unter Umständen nur ein- oder zweimal klingelt, bevor wieder aufgelegt wird. Das stellt nach Ansicht der Bundesnetzagentur, der Aufsichtsbehörde für Telekommunikation, eindeutig eine Belästigung dar. Die Legalität des Einsatzes solcher so genannten "Predictive Dialer" (automatischer Wählprogramme) will die Bundesnetzagentur nun prüfen. In einem Musterfall soll geprüft werden, wie die Netzagentur dagegen vorgehen kann.
Seit dem 1. September dürfen Werbeanrufer zudem ihre Rufnummer nicht unterdrücken, wie das bislang üblich war. Die Betreiber der Call-Center haben schnell eine Möglichkeit gefunden, dieses Verbot zu umgehen. Sie übermitteln, vermutlich über VoIP-Dienste, eine falsche Rufnummer. Das bemerkt jedoch nur, wer die Nummer anruft, um festzustellen, wer angerufen hat.
Auch gegen diese Praxis will die Bundesnetzagentur einschreiten. Sie ruft Verbraucher dazu auf sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Nur unter Mithilfe Betroffener kann die Bundesnetzagentur illegale Praktiken der Telefonwerber verfolgen und ahnden.
Allerdings ist es für betroffene Verbraucher schwierig sich in geeigneter Weise darüber zu beschweren. Denn wer wirklich angerufen hat, können sie allenfalls feststellen, wenn sie einen solchen Werbeanruf annehmen und sich die Namen der Anrufer und des Call-Center-Betreibers geben lassen. Verbraucher sollten mit der Herausgabe ihrer Telefonnummer zurückhaltend sein.
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