04.09.2007, 10:28

Hans-Christian Dirscherl

Stichtag 1.9.2007: Aus Benq wird Qisda

Mit Wirkung zum 1. September 2007 hat sich Benq in Qisda umbenannt. Mit dem neuen unbelasteten Namen will der reichlich in Misskredit geratene Technologie-Konzern aus Taiwan den Neuanfang schaffen. Qisda steht verheißungsvoll für "quality innovation speed driving and achievements". Benq bleibt als Markenname aber weltweit bestehen, für den Kunden ändert sich nichts.

Konkret besteht die neue Benq-Firmengruppe aus mehreren Einzelunternehmen, darunter eben auch das neue Qisda und nach wie vor Benq selbst. Qisda ist nun komplett für die Produktion von LCDs, Beamern, Peripheriegeräten und Handsets zuständing. Benq wiederum ist jetzt eine 100-prozentige Tochter von Qisda, das von Qisda seine Geräte bezieht und diese weltweit vertreibt - Benq übernimmt in der Firmengruppe Vertrieb und Marketing.

Mobiltelefone werden übrigens ebenfalls weiterhin produziert und vertrieben, dieser Produktbereich hat für Qisda allerdings keine so große Bedeutung mehr wie in der Vergangenheit. Qisda soll schnellstmöglich in die schwarzen Zahlen kommen, bereits für 2008 sind Gewinne eingeplant.
Wichtig: Für den Kunden in Deutschland ändert sich nichts, er kauft weiterhin LCDs oder Beamer mit dem Benq-Logo.
Das taiwanische Unternehmen Benq machte schon seit längerem durch Verlustmeldungen und Stellenabbau rund um den Globus von sich reden. In Deutschland langte Benq ganz besonders heftig hin und fuhr die von Siemens übernommene Handysparte unter der Bezeichnung Benq-Mobile gegen die Wand. In diesem Zusammenhang legt das in Hamburg sitzende Benq.de Wert auf die Feststellung, dass Benq.de und das untergegangene Benq-Mobile zwei völlig getrennte, voneinander unabhängige Unternehmen sind beziehungsweise waren.
Die Schatten der Vergangenheit hängen auch noch über dem neuen Unternehmen: Der Insolvenzverwalter von Benq-Mobile hat Benq nämlich auf Zahlung einer Entschädigung für diverse Gehalts- und Bonusleistungen verklagt. Obendrein drohen einigen Qisda-Verantwortlichen Gefängnisstrafen wegen Insidergeschäften.
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