28.06.2007, 15:31

Markus Pilzweger

Spickmich.de: Lehrerin unterliegt vor Gericht

In Zeiten von Lehrermobbing verschiedenster Art geriet auch die an sich harmlose Bewertungs-Website spickmich.de ins Fadenkreuz der Kritiker. Eine Lehrerin, die eine Bewertung ihrer Arbeit auf der Site verbieten wollte, unterlag nun vor Gericht.

Lehrer benoten Schüler - das war und wird wohl immer so bleiben. Doch Schüler können seit einiger Zeit auch die Arbeit ihrer Lehrer benoten, etwa auf der Website spickmich.de. Dort können Schüler den Lehrkörper in neun Kategorien wir etwa "guter Unterricht", "faire Noten", "menschlich" oder "sexy" nach dem Schulnotenprinzip bewerten. Erst wenn 4 Schüler einen Lehrer bewertet haben, werden die Ergebnisse veröffentlicht. Darüber hinaus können Schüler ein eigenes Profil anlegen und Kontakte zu Gleichgesinnten aufnehmen.
Das Bewertungssystem ging aber einigen Lehrern zu weit, mit teils drastischen Mitteln wie Drohanrufen versuchten sie die Macher der Site dazu zu bewegen, Bewertungen ihrer Person nicht zuzulassen. Zudem soll es gar zu Durchsagen eines Schuldirektors gekommen sei, der seine Schüler vor der Nutzung der Site warnte und rechtliche sowie disziplinarische Schritte androhte. Rechtliche Schritte unternahm auch eine Gymnasiallehrerin, die eine einstweilige Verfügung gegen die Site erwirkte. Dagegen legten die Macher von spickmich.de Einspruch ein. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Köln stellt das Gericht nun klar, dass die Nennung des Namens der Lehrerin und die Bewertung ihrer Tätigkeit "weder datenschutzrechtliche Bestimmungen noch die Persönlichkeitsrechte der Lehrerin verletzt werden", so spickmich.de.
Die Lehrerbenotung sei demnach durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. "Im Bereich der Berufausübung muss man sich öffentlicher Kritik stellen", sagte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske. Unzulässig sei allerdings Schmähkritik, diese läge laut Richterin in diesem Fall aber nicht vor. Es wurde angekündigt, die einstweilige Verfügung am 11. Juli aufzuheben.
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