26.09.2000, 14:09

Markus Pilzweger

Sieg im Explorer-Prozess für Münz

Am Landgericht Düsseldorf startet heute die Verhandlung über die negative Feststellungsklage von Stefan Münz gegen eine Abmahnung des Rechtsanwalts Günther von Gravenreuth. Die Abmahnung betrifft einen Link von Münz, der auf die Software "FTP-Explorer" verwies.

Stefan Münz hat die erste Instanz der negativen Feststellungsklage gegen die Abmahnung des Rechtsanwalts von Gravenreuth gewonnen. In der mündlichen Verhandlung gab das Düsseldorfer Landgericht dem Autoren der Website selfhtml Recht. Die Abmahnung betrifft einen Link von Münz, der auf die Software "FTP-Explorer" verwies.
Der Rechtsanwalt Freiherr Günther von Gravenreuth vertritt die Firma Symicron, die sich den Namen "Explorer" im Softwarebereich schützen ließ. Seit Mitte 1999 betreibt diese Firma nun eine groß angelegte Abmahnaktion, die vor allem kleineren Internetseiten-Betreibern Verstöße gegen das Markenrecht vorwarf.
So genügte es im Fall Münz bereits, dass der Betreiber der Seite Selfhtml einen Link auf das Programm "FTP-Explorer" setzte, um nach Ansicht von Symicron gegen das Markenrecht zu verstoßen. Münz unterschrieb die geforderte Unterlassungserklärung nicht, sondern reichte stattdessen eine negative Unterlassungsklage beim Landgericht Düsseldorf ein.
Nach Aussagen des Abgemahnten handelt es sich bei dieser Verhandlung um einen Musterprozess über das freie Setzen von Links im Internet, den er, wenn nötig, auch über mehrere Instanzen verfolgen wird.
Während die Abmahnaktion vor allem bei kleineren Seiten mit Erfolg gekrönt war, wehren sich nun zunehmend größere Internetseiten gegen diese Vorwürfe. Die Initiative "Freedom for Links" (FFL) sammelte beispielsweise Geld, um die drohenden Prozesskosten auffangen zu können. Bislang sind bereits 50.000 Mark zusammengekommen.
Die FFL hat bereits zu einer Demonstration aufgerufen. Sympathisanten sollen heute ihre Seite schließen und anstelle der normalen Inhalte einen vorbereiteten Text anzeigen:
"Links sind das Lebenselixier des World Wide Web. Diese Essenz steht nun unter Beschuss. Nicht erst seit heute, schon länger mahnen zynische Anwälte hundertfach Homepage-Besitzer wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht ab.
(...)
Selfhtml möchte die Richter davon überzeugen, dass ein normaler WWW-Link ein elektronischer literarischer Hinweis auf einen anderen Inhalt ist und kein Verstoss gegen das Markenrecht. SELFHTML kämpft diesen Rechtsstreit als Betroffener im Interesse aller Anbieter im World Wide Web."
In erster Instanz folgte das Düsseldorfer Landgericht nicht den Argumenten von Frhr. v. Gravenreuth: "Wir neigen dazu, eine Verwechslungsfähigkeit zwischen Explorer und FTP-Explorer nicht anzunehmen." Auf Anfrage der PC-WELT wollte die Kanzlei Frhr. v. Gravenreuth & Syndikus den Prozess nicht kommentieren.
(PC-WELT, 20.09.2000, mp)
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