AVM
Router-Zwang-Diskussion - AVM kritisiert Bundesnetzagentur
AVM hat die Aussagen der Bundesnetzagentur bezüglich dem Routerzwang und der Nichtherausgabe von Kennwörtern kritisiert. Sowohl kurz- als auch langfristig ergäben sich Nachteile sowohl für die Verbraucher als auch für den gesamten Markt.
AVM hat sich am Dienstag zu den Aussagen der Bundesnetzagentur bezüglich des Routerzwangs geäußert. Die Regulierungsbehörde hatte am 11. Januar 2013 in einem Informationsschreiben mitgeteilt, dass sie keine rechtliche Handhabe gegen die Praxis der Internetprovider sieht, den Internetzugang mit der Nutzung eines vorgegebenen Routers zu koppeln. Was es mit diesem so genannten Routerzwang auf sich hat, erfahren Sie in diesem Artikel. Außerdem, so die Bundesnetzagentur weiter, könne der Netzbetreiber seinen Kunden auch auch Kennwörter, etwa für Sprachdienste, vorenthalten.
Das Berliner Unternehmen AVM kritisiert, dass die Bundesnetzagentur es den Netzbetreibern überlasse zu definieren, was ein Endgerät beim Kunden im Sinne des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) ist. "Aus Sicht von AVM ergeben sich dadurch für Anwender und Markt erhebliche Nachteile, sowohl kurz- als auch langfristig", so AVM und weiter: "Kurzfristig verliert der Verbraucher die Möglichkeit, ein Endgerät nach seinen Ansprüchen auswählen zu können (zum Beispiel WLAN-Ausstattung, Netzwerkausstattung, Telefonie, Hausautomation etc.). Er wird verpflichtet, den vorgegebenen Router des Netzbetreibers einzusetzen." Und langfristig führe der Routerzwang zu einem "Ausschluss an Innovationen, da es keinen Wettbewerb um das beste Endgerät" mehr gäbe.
AVM weist auf den Markt auf den Mobiltelefonmarkt hin. So sei es unvorstellbar, dass ein Netzbetreiber festlegen könnte, das ein Kunde das Netz nur mit einem bestimmten Handy nutzen könne. Hätte es so eine Einschränkung gegeben, dann hätte bei Smartphones nicht die Entwicklung eingesetzt, die dann zu ihrem Siegeszug geführt hätte, nachdem auch Unternehmen außerhalb der Telekommunikationsbranche damit begannen, entsprechende Telefone zu entwickeln, wie etwa Apple mit dem iPhone und andere Unternehmen mit Android.
Ein breiter Wettbewerb mit klaren Regeln sei im Mobilfunkbereich die Basis des Erfolgs gewesen. "Warum dies bei Breitbandanschlüssen nicht gelten soll, erschließt sich nicht", so AVM und weiter: "Mit Routerzwang gäbe es schon jetzt eine Vielzahl von Verfahren und Leistungen nicht, die in diversen, auch von den entsprechenden Ministerien unterstützen Gremien, standardisiert wurden. Dazu zählen hardwareunabhängige und offene Standards für Wartung und Betrieb (bspw. TR-069) ebenso wie vielfältige Cloud-Dienste, Netzwerkspeicher (NAS), der Zugriff von unterwegs oder auch Themen der Heimautomation."
AVM schließt die Mitteilung mit folgendem Statement ab:
Nach Auffassung von AVM wurde im FTEG die Schnittstelle zwischen Netz und Endgerät so definiert, dass Kunden die freie Auswahl bei Endgeräten haben. Dafür verpflichtet das FTEG Netzbetreiber, ihre Schnittstellen so offenzulegen, dass Hersteller im freien Wettbewerb entsprechende Geräte anbieten können. Die BNetzA als eine maßgebliche Instanz sollte an dieser Stelle die Sorgen der Verbraucher und der Marktteilnehmer ernst nehmen und ihnen die freie Wahl des Endgerätes ermöglichen.

22.01.13
Genau so ist es! Fehlt nur noch, dass ein Bundestrojaner im Router Pflicht wird.
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22.01.13
Das würde einen Bundestrojaner überflüssig machen ...
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22.01.13
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22.01.13
Ich finde es eine Frechheit von den Providern. Ich möchte als Kunde meine Daten bekommen und auch selbst entscheiden welchen Router ich nutze. Man sollte da mal gegen vorgehen , Liste setzen , Namen sammeln , einreichen. Der Staat wird immer mehr zu einer Diktatur und Politiker nur Marionetten der Industrie.
Ich bin übrigens bei Vodafone und habe die Easybox in die Tonne geschmissen meinen Account gehackt und die Daten in meiner FritzBox eingetragen. Lasse mir nichts vorschreiben.
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22.01.13
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22.01.13
Wir als Nutzer der Netze haben die Macht! Ich werde keinen Netzprovider nehmen, der mir einen Router vorschreibt. Zudem ist dies auch insofern rechtswidrig, als das Vorschreiben nur eines Routers, der nicht von AVM sein darf, ein unzulässiger Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Betrieb darstellt. AVM wäre gut beraten, sich eine gute Kanzlei zu wählen und dagegen zu Klagen (gegen die jeweiligen Netztbetreiber!).
Till
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22.01.13
Naja. Bei entsprechenden Preisen wirst auch solch einen Router nutzen.
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22.01.13
Lustiger Satz. :)
Ich weiß schon, warum ich lieber bei Congstar bin, wo ich noch frei wählen darf.
Das halte ich für vorgeschoben. Eine Hotline trägt sich normalerweise selbst, die Nummer kostet schließlich in der Regel ordentlich Geld.
Ich fürchte, dahinter stecken ganz andere Ursachen. Dass ich meine Festnetznummern in ganz Deutschland beliebig mitnehmen kann, sehen die Provider vermutlich gar nicht gern. Und das geht eben nicht, wenn ich die Zugangsdaten nicht mehr frei zur Verfügung habe.
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22.01.13
Das brauchst du doch auch nicht. Wenn der Provider dir die Zugangsdaten im Klartext aushändigt, kannst du doch die Technik einsetzen, mit der du deinen Zugang nutzen kannst, unabhängig vom Hersteller.
Zitat: Till Wollheim
Welcher Provider schreibt dir die Benutzung eines bestimmten Routers vor? Es ist aber legitim seitens eines Providers, nur für die Geräte Support zu leisten, die er selber anbietet.
Zitat: Till Wollheim
AVM wird schon gute Anwälte haben. Aber kennst du denn die Gründe, warum sich verschiedene Provider von AVM abgewandt haben oder warum sich AVM von verschiedenen Providern abgewandt hat?
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22.01.13
Vodafone gibt die VOIP-Daten nicht heraus
http://www.wieistmeineip.de/dsl-anbieter/Vodafone+D2/bericht-51846.html
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