Rechtsunsicherheit auf Jahre
Die Crux bei diesem Problem: Es fehlt ein abschließendes Urteil des Bundesgerichtshofs zur Frage der Rechtmäßigkeit des Verkaufs gebrauchter Volumenlizenzen. Mit einer Entscheidung des BGH ist erst für das Jahr 2010 oder 2011 zu rechnen. Bis dahin besteht Rechtsunsicherheit vor allem für die Käufer von umstrittenen Volumenlizenzen. Wer also gebrauchte Software - besonders aus Volumenlizenzverträgen - erwerben will, sollte sich genau über die für seinen Fall zutreffenden vertraglichen Lizenzbestimmungen informieren und gegebenenfalls die Zustimmung des Softwareherstellers einholen (eine "Lizenz" wie hier links abgebildet ist wertlos). Zudem sollte ein Käufer darauf bestehen, dass "zusätzlich zur elektronischen Überlassung des Programms noch ein Datenträger mit der Software übergeben wird", wie Johannes Richard betont.
Die Beweislast liegt übrigens beim Lizenznehmer/Nutzer der Software. Er muss nachweisen können, dass er eine legale Kopie einsetzt.
Usedsoft ficht Microsofts Kampagne übrigens nicht sonderlich an, bei einer Informationsveranstaltung von Microsoft in einem Münchner Hotel am letzten Montag verteilte Usedsoft Flyer, auf denen es seinen Standpunkt erläutert und Microsofts Darstellung für falsch erklärt.
Übrigens: Die Angebote von Usedsoft sind für Privatanwender uninteressant, weil das Unternehmen erst ab einem Wert von 2000 Euro und zudem nur an gewerbliche Kunden verkauft. Ähnlich verhält es sich mit dem Ankauf von Lizenzen: Hier schlägt Usedsoft erst ab einem Warenwert von 3000 Euro zu.
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