09.05.2009, 16:32

pte

Recht

Anklage fordert Höchststrafe in MySpace-Suizid-Fall

In den USA sorgt zurzeit ein Gerichtsprozess in einem Cyber-Mobbing-Fall auf dem sozialen Netzwerkportal MySpace für Aufsehen. Lori Drew, so der Name der Angeklagten, wird vorgeworfen, gemeinsam mit ihrer Tochter und einer 18-jährigen Freundin ein Profil auf der Online-Plattform angelegt zu haben, um sich als Junge auszugeben und die Teenagerin Megan Meier zu demütigen.
Diese hatte sich aufgrund des psychischen Drucks, dem sie dadurch ausgesetzt war, anschließend selbst das Leben genommen. Nachdem Drew bereits im November vergangenen Jahres verurteilt worden war, sich unautorisiert Zugang zu Computern verschafft zu haben, fordert der zuständige US-Staatsanwalt nun vor einem Bezirksgericht in Los Angeles die Höchststrafe. Der Angeklagten drohen demnach bis zu drei Jahren Gefängnis und eine Geldstrafe von 300.000 Dollar. Ein endgültiges Urteil der Geschworenenjury wird für 18. Mai erwartet.
"Mobbing hat es zwar immer schon gegeben, durch neue Medien wie das Internet hat dieses Phänomen aber eine völlig neue Bandbreite erreicht", erklärt Bernhard Jungwirth, Projektkoordinator bei Saferinternet.at, im Gespräch mit pressetext. Insbesondere der Siegeszug von Web und Handy ermögliche heute eine Belästigung rund um die Uhr. "Die Anonymität und gewisse räumliche Distanz, die das Netz bietet, lassen die Hemmschwelle für Mobbing-Übeltäter sinken. Hinzu kommt die Tatsache, dass sich das Internet generell nur schwer kontrollieren lässt und sich absichtliche Falschmeldungen dort unglaublich schnell verbreiten können", stellt Jungwirth fest. Die Verbreitung von Diffamierungen auf einem Social-Networking-Portal, wie im aktuell vorliegenden Fall, sei aber nur eine von vielen möglichen Spielarten von Cyber-Mobbing-Attacken.
Bei dem Prozess in Los Angeles handelte es sich um den weltweit ersten seiner Art, der einen Fall von Cyber-Mobbing mit Todesfolge behandelt. Sein Ausgang ist deshalb auch für nachfolgende Verhandlungen von entscheidender Bedeutung. Wie der San Francisco Chronicle berichtet, ist der zuständige Staatsanwalt darauf aus, mit einer harten Strafe ein Exempel zu statuieren. "Die Angeklagte hat einen kaltblütigen Plan ausschließlich zu dem Zweck entwickelt, um das Mädchen unter psychischen Druck zu setzen", zitiert die US-Zeitung den stellvertretenden Staatsanwalt Mark Krause. Die von anderer Stelle vorgeschlagene Strafe von einem Jahr Haft auf Bewährung und 5.000 Dollar Bußgeld sei angesichts dieses Tatbestands deutlich zu milde angesetzt. "Sowohl die Gefühllosigkeit, die die Angeklagte in Bezug auf ihre kriminelle Handlung an den Tag legte, als auch der außergewöhnliche Schaden, der dadurch entstanden ist, verlangen mehr als eine Bewährungsstrafe", betont Krause.
Laut San Francisco Chronicle wurde Drew allerdings im Laufe des Gerichtsverfahrens nicht direkt für den Tod der 18-jährigen Megan Meier verantwortlich gemacht. Auch die Frage, ob die Angeklagte des Kapitalverbrechens der komplottartigen Verschwörung schuldig sei, fand bei der Geschworenenjury bislang keine einstimmige Beantwortung. "Ausschlaggebend ist hier die geltende Rechtslage in den USA. Als rechtliche Grundlage würden im vorliegenden Fall beispielsweise in Österreich wahrscheinlich einige verschiedene Aspekte des Strafgesetzbuches wie der Anti-Stalking-Paragraph oder der Schutz vor übler Nachrede herangezogen. Für ein Urteil muss man sich aber jeden konkreten Fall einzeln ansehen", so Jungwirth. (pte)
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