16.06.2006, 09:15

Markus Pilzweger

Privates Surfen während der WM: Abmahnung möglich

Auch während der WM gelten hinsichtlich des privaten Surfens am Arbeitsplatz die Regeln des Arbeitgebers. Sollte dieser private Surftouren am Arbeitsplatz untersagen, kann das Verfolgen der WM-Spiele im Netz mit einer Abmahnung geahndet werden.
Wenn Fußballfans während der Arbeitszeit die WM-Spiele im Internet verfolgen, kann das zu einer Abmahnung führen. Denn privates Surfen am Arbeitsplatz ist nicht grundsätzlich erlaubt. Vielmehr entscheidet der Arbeitgeber, ob er es dauerhaft oder zeitweise zulässt. Darauf weist der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) in Berlin hin.
Gibt es keine Vereinbarungen, werteten Gerichte dies jedoch möglicherweise als Duldung der privaten Internetnutzung. Arbeitnehmer sollten sich trotzdem bei der Personalabteilung über bestehende Regeln informieren, empfiehlt der Verband.
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