06.06.2001, 16:33

Markus Pilzweger

Primusonline: Kein Ende des Powershoppings

Der Online-Händler Primusonline sieht trotz des negativen gestrigen Urteils des Oberlandesgerichtes Köln keine Gefahr für sein Geschäftsmodell. Da das Unternehmen Revision gegen das Urteil eingelegt hat, muss nun der Bundesgerichtshof endgültig entscheiden.
Der Online-Händler Primusonline sieht trotz des negativen gestrigen Urteils des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln keine Gefahr für sein Geschäftsmodell. Da das Unternehmen Revision gegen das Urteil eingelegt hat, muss nun der Bundesgerichtshof (BGH) endgültig entscheiden.
Dazu Bassam Doukmak, Geschäftsführer von PrimusPowershopping: "Da wir wie angekündigt in Revision gehen, wird die Wirkung des Urteils bis zu einer Entscheidung vor dem BGH gehemmt. Die nächsten ein, zwei Jahre wird sich also erst einmal nichts an unserem Modell ändern."
Das OLG habe zudem nicht das Prinzip des Powershoppings generell verboten, sondern lediglich das Preisstufenmodell des Unternehmens. Genau dieses soll aber nicht geändert werden, da Primusonline sonst "unseren Kunden dann nicht immer die günstigsten Preise anbieten könnten", so Doukmak.
Weiter ist sich das Unternehmen sicher, den BGH von der Gesetzmäßigkeit des Powershopping zu überzeugen. "Die viel zu enge Auslegung des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, Anm. d. Red.) in Deutschland entspricht längst nicht mehr der Rechtsgestaltung in anderen Länder der europäischen Union und stellt die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland in Frage", so Primusonline in einer Presseerklärung.
Letztlich wird also der BGH das letzte Wort über Recht- oder Unrechtmäßigkeit dieses Geschäftsmodells haben. Bis zu dessen Entscheidung darf jedoch der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt aufrecht erhalten werden.
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