Preisansagepflicht für 0190/0900-Nummern wird erweitert
• Auf den Beginn der Entgeltpflichtigkeit muss hingewiesen werden.
• Aus der Ansage muss hervorgehen, ob sich der Preis auf jede angefangene Minute oder auf jede Einwahl bezieht.
• Der angesagte Preis muss die Umsatzsteuer oder sonstige Preisbestandteile enthalten.




