Wesentlich anwenderfreundlicher sind Shops, die Dateien im MP3-Format anbieten, das keinen Kopierschutz ermöglicht. Dazu zählt die Internet-Filiale von Media Markt. Jedoch liegt bei diesen Anbietern nur ein Teil der Songs als MP3 vor, bei Mediaonline zum Beispiel rund 100.000 von circa 800.000 Liedern. Das liegt daran, dass die Rechteinhaber damit einverstanden sein müssen – und da gibt es offenbar so einige, die etwas skeptisch sind. Die online gekauften MP3-Dateien lassen sich zwar universell verwenden, also etwa beliebig oft brennen sowie mit jedem beliebigen Software- und Hardware-MP3-Player abspielen. Unkontrolliert weitergeben sollten Sie sie dennoch nicht. Denn sie enthalten eine Identifikationsnummer. Dieses Wasserzeichen bleibt auch beim Umcodieren und Brennen erhalten. Der Rechteinhaber kann anhand des Wasserzeichens unter Mitwirkung des MP3-Shops den Käufer eindeutig identifizieren.
Sie sollten sich also hüten, die Musikstücke in Tauschbörsen freizugeben. Auch Freunden, denen Sie im Rahmen der gesetzlich erlaubten Privatkopie die Musik zur Verfügung stellen, sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf hinweisen. Denn einige Plattenfirmen haben Agenturen damit beauftragt, in Tauschbörsen gezielt nach Musik mit Wasserzeichen zu suchen. Deren offizielle Käufer werden dann ermittelt und in der Regel per Abmahnung zur Rechenschaft gezogen.
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