16.06.2004, 13:56

Markus Pilzweger

P2P-Tausch: Deutscher Lehrer muss 10.000 Euro zahlen

Nachdem in der letzten Woche ein Auszubildender wegen des Anbietens urheberrechtlich geschützter Musiktitel über Peer-to-Peer-Börsen zu einem Schadenersatz in Höhe von 8000 Euro verurteilt wurde, hat nun ein weiterer Angeklagter einem Vergleich zugestimmt.

Nachdem in der letzten Woche ein Auszubildender wegen des Anbietens urheberrechtlich geschützter Musiktitel über Peer-to-Peer-Börsen zu einem Schadenersatz in Höhe von 8000 Euro verurteilt wurde, hat nun ein weiterer Angeklagter einem Vergleich zugestimmt.
Der 57-jährige Realschullehrer hatte Angaben des deutschen Musikverbandes IFPI zufolge rund 2.000 Titel über eine Tauschbörse angeboten. Bei einer Hausdurchsuchung wurden im Mai zwei Rechner beschlagnahmt. Laut IFPI liegt die Vermutung nahe, "dass der Lehrer weit mehr als 1.000 Titel, die er selber illegal anbot, schon aus illegalen Quellen heruntergeladen hatte".
Der Lehrer hat die Tat gestanden und sich mit dem Verband in einem Vergleich zu einer Zahlung in Höhe von 10.000 Euro geeinigt, die laut IFPI Verfahrenskosten und Schadenersatz decken.
Anhängig sei zudem noch ein Strafverfahren, das noch laufe, aber schon in Kürze abgeschlossen werden könne, so der Verband. Die Höhe der Strafe sei noch nicht absehbar. Darüber hinaus muss der Lehrer seine Anwaltskosten tragen.
Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, in einer Pressemitteilung: "Es ist ein starkes Stück, dass ein Lehrer solche Taten begeht. Anstatt den Schülern ein positives Vorbild zu geben, verstößt er selbst vielfach gegen geltendes Recht und betrügt Künstler und Rechteinhaber um ihre Vergütungen. Gerade ein Lehrer sollte den Wert der Kreativität schätzen und ihn auch seinen Schülern vermitteln."
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