Neues Gesetz
Button-Lösung für Online-Shops tritt in Kraft
Ab dem 1. August gilt für Online-Shops die neue Button-Lösung. Ziel der neuen Regel ist es, die Verbraucher besser vor Internet-Kostenfallen zu schützen.
Ab dem heutigen 1. August tritt die neue, so genannte "Button-Lösung" für alle Online-Shops und Betreiber von kostenpflichtigen Diensten in Kraft. Die Betreiber solcher Dienste müssen ihre Websites vorab entsprechend angepasst haben. Die neue Button-Lösung soll Verbraucher besser vor Kostenfallen im Internet schützen. Bein einem Verstoß drohen Abmahnungen für die Betreiber der Online-Shops.
Die Unternehmen werden dazu verpflichtet, den Online-Bestellvorgang transparenter zu gestalten. Im neuen Gesetz ist geregelt, welche Informationen für die Verbraucher unmittelbar vor Abgabe einer kostenpflichtigen Bestellung im Internet und in welcher Form bereitgehalten werden müssen, dazu gehören laut Angaben des BVDW (Bundesverband Digitale Wirtschaft) folgende Informationen:
* die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung
* die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat
* den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht
* gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden
* die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat
* den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht
* gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden
Das Empfehlungs-Portal Sparwelt.de empfiehlt Verbrauchern vor dem Kauf zu überprüfen, ob ein Online-Shop folgende drei Punkte zu kontrollieren:
1. Prüfkriterium: Impressum und AGB.
Sie sollten leicht auffindbar sein und vollständige Angaben zum Betreiber, seinen Handelsregisterdaten und seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer umfassen. Ebenso wesentlich ist es, die Kontaktmöglichkeiten (z. B. Telefon-Hotline, Live-Chat, E-Mail-Service) zu testen.
Sie sollten leicht auffindbar sein und vollständige Angaben zum Betreiber, seinen Handelsregisterdaten und seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer umfassen. Ebenso wesentlich ist es, die Kontaktmöglichkeiten (z. B. Telefon-Hotline, Live-Chat, E-Mail-Service) zu testen.
2. Prüfkriterium: Gütesiegel und Shopbewertungen
Siegel wie die von Trusted Shops oder dem TÜV Süd sind Belege für eine zufriedenstellende externe Prüfung durch unabhängige Institutionen anhand einer Vielzahl an Kriterien. Ausgewogene Shopbewertungen sind ein weiteres Indiz für vertrauenswürdige Anbieter.
Siegel wie die von Trusted Shops oder dem TÜV Süd sind Belege für eine zufriedenstellende externe Prüfung durch unabhängige Institutionen anhand einer Vielzahl an Kriterien. Ausgewogene Shopbewertungen sind ein weiteres Indiz für vertrauenswürdige Anbieter.
3. Prüfkriterium: Zahlungsmittel.
Je mehr Zahlungsmittel angeboten werden, desto vertrauenswürdiger ist der Anbieter.
Je mehr Zahlungsmittel angeboten werden, desto vertrauenswürdiger ist der Anbieter.
4. Prüfkriterium: Datensicherheit.
Wesentlich ist hier die Datenübertragung. Seriöse Anbieter verschlüsseln die Übertragung der eingegebenen Daten – zu erkennen an der Kennung „https“ in der Browser-Adressleiste.
Wesentlich ist hier die Datenübertragung. Seriöse Anbieter verschlüsseln die Übertragung der eingegebenen Daten – zu erkennen an der Kennung „https“ in der Browser-Adressleiste.
5. Prüfkriterium: Preise.
Sie sollten inklusive aller Zusatzkosten (z. B. Versand) transparent aufgelistet werden. Zudem gilt: Preise vergleichen! Weichen Preise ungewöhnlich stark vom Marktdurchschnittspreis ab, wie z. B. neue iPhones oder iPads für unter 100 Euro, ist das häufig ein Indiz für unseriöse Anbieter.
Sie sollten inklusive aller Zusatzkosten (z. B. Versand) transparent aufgelistet werden. Zudem gilt: Preise vergleichen! Weichen Preise ungewöhnlich stark vom Marktdurchschnittspreis ab, wie z. B. neue iPhones oder iPads für unter 100 Euro, ist das häufig ein Indiz für unseriöse Anbieter.
6. Prüfkriterium: Button-Lösung.
Ab 1. August 2012 müssen Online-Shops bei entgeltlichen Leistungen zum Ende des Bestellvorgangs alle wesentlichen Informationen über die Leistung darlegen und den Bestell-Button mit dem Hinweis „zahlungspflichtig bestellen“ versehen. Fehlen diese Informationen und der Hinweis, ist dies ein Verstoß gegen geltendes Recht und damit ein Indiz für unseriöse Anbieter.
Ab 1. August 2012 müssen Online-Shops bei entgeltlichen Leistungen zum Ende des Bestellvorgangs alle wesentlichen Informationen über die Leistung darlegen und den Bestell-Button mit dem Hinweis „zahlungspflichtig bestellen“ versehen. Fehlen diese Informationen und der Hinweis, ist dies ein Verstoß gegen geltendes Recht und damit ein Indiz für unseriöse Anbieter.

01.08.12
... mag ja gut gemeint sein für Verbraucher.
Für Shopbetreiber hat das nur mehr Arbeit und Kosten verursacht, indem zusätzlich programmiert werden musste oder sogar von einigen Firmen, die Shoplösungen vertreiben, kostenpflichtige Updates genommen werden mussten.
Und mal ehrlich, wenn ein Käufer während des Einkaufes in einem Shop nicht liest was er da kauft, braucht diese Informationen am Abschluss der Bestellung auch nicht mehr.
Mal abgesehen davon, das es wieder eine Heerschar von dubiosen Anwälten geben wird, die durch Abmahnungen Geld schinden wollen.
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01.08.12
Nee, sie sind nur ein Beleg dafür, dass man den Shopbetreiber über den Tisch gezogen hat. Über die Sicherheit oder den Service eines Shops sagen die Siegel nichts aus.
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01.08.12
So einfach wollen wir es uns doch auch nicht machen.
Desweiteren kan dort auch stehen: (lt. Information vom Händlerbund)
- kostenpflichtig bestellen
- zahlungspflichtigen Vertrag abschließen
- kaufen
- Gebot abgeben (bei Auktionsplattformen)
- Gebot bestätigen (bei Auktionsplattformen)
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01.08.12
Das freut die Abmahnindustrie. Man ist wohl schon eifrig am Werk.
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01.08.12
Die Betrüger werden weiterhin unberechtigt Geld forden und die Leute mit Drohungen einschüchtern - und die Anwälte können wieder neue Abmahnungen verschicken.
Das Gesetz dient also einzig und allein den Abzockern - nun sogar staatlich unterstützt.
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01.08.12
Damit ist alles in Butter.
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01.08.12
Gruß kingjon
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01.08.12
Der "Button" wäre ja nicht das Thema. Bei mir stand früher auf dem Button "Bestellung absenden". Nun steht da eben "Jetzt kaufen". Was Blödsinn ist, ist wie die diese Bestätigungsseite zwingend aufgebaut sein muss und wie sie welche Informationen enthält. Ich hatte auf Grund dessen schon Anrufe von verwirrten Kunden. Ein einfaches Umstellen bzw. anderes Hervorheben würde das Problem beheben, aber ich "darf" es nicht.
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02.08.12
Dann greift beim DAU die mir kann ja jetzt nichts mehr passieren Logik und er kauft wieder ohne es zu merken.
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02.08.12
...jupp, so stärkt man den Standort Deutschland. Unsere Politprominenz hat noch nicht begriffen, dass sich Onlinehändler von jetzt auf gleich ein neues zu hause im Ausland suchen können.
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02.08.12
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02.08.12
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02.08.12
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02.08.12
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02.08.12
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