03.10.2000, 13:23

Liane Dubowy

Napster noch online

Die Internet-Tauschbörse Napster kämpft nun vor einem US-Bundesgericht darum, seine Website bis zur endgültigen Rechtsklärung offen lassen zu dürfen. Der einflussreiche Verband der amerikanischen Musikindustrie RIAA hat dagegen eine sofortige Schließung der Firma gefordert. Eine Entscheidung hat das Gericht noch nicht gefällt.
Die Internet-Tauschbörse Napster kämpft nun vor einem Bundesgericht in San Francisco im US-Bundesstaat Kalifornien darum, seine Website bis zur endgültigen Rechtsklärung offen lassen zu dürfen. Der einflussreiche Verband der amerikanischen Musikindustrie RIAA (siehe Glossar) hat dagegen eine sofortige Schließung der Firma gefordert. Das von vielen mit Spannung verfolgte Verfahren ist damit in die nächste Runde gegangen. Das Bundesgericht hat gestern in seiner Anhörung keine Entscheidung bezüglich der Schließung von Napster gefällt.
Napster-Anwalt David Boies, der zuvor die Regierung im Kartellprozess gegen Microsoft vertreten hatte, bestritt in seiner 20-minütigen Erklärung, dass die Internetfirma Urheberrechte systematisch verletzte. Er verglich die Napster-Technologie mit einem Videorekorder, mit dem man auch ohne Probleme mit dem Urheberrecht Aufnahmen für den persönlichen Gebrauch machen könne.
Der Anwalt der Musikindustrie, Russel Frackman, warf Napster dagegen vor, die Website einzig und allein zum illegalen Austausch von Musikstücken geschaffen zu haben. Andere Firmen hätten im Wettbewerb keine Chance, solange Napster die Musikstücke verschenke.
In dem Streit hatte ein Gericht im Juli zunächst entschieden, dass Napster bis zur endgültigen Klärung seine Website schließen muss. Für diesen Prozess steht jedoch noch kein Termin fest. Ein Berufungsgericht hatte diese Entscheidung aber kurz darauf widerrufen. Nun muss das Bundesgericht über eine Schließung entscheiden. Ein Urteil wird nach Medienberichten erst in einigen Wochen erwartet.
Napster hatte vor dem Verfahren mehrere Kompromissvorschläge gemacht. So hatte das junge Unternehmen nach eigenen Angaben der Musikindustrie angeboten, eine Monatsgebühr von umgerechnet zehn Mark zu erheben. Diese Erlöse würden mit den Plattenfirmen dann geteilt. Der Vorschlag sei aber abgelehnt worden.
Geklagt hat der einflussreiche Verband der US-Musikindustrie, in dem unter anderem Seagram, EMI und die Bertelsmann AG vertreten sind. Im Mittelpunkt des Streits steht ein Programm, das sich jeder PC-Besitzer kostenlos aus dem Internet herunterladen kann. Damit hat er dann Zugriff auf hunderttausende Musiktitel im Netz, die er sich kostenlos kopieren und dann entweder auf dem Computer anhören oder auf eine CD überspielen kann. Die Zahl der Napster-Benutzer wird auf über 20 Millionen geschätzt. (PC-WELT, 03.10.2000, dpa/ lmd)
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